Hallo an alle Wissenden
Nehmen wir mal an folgender Fall hätte sich zugetragen.
Eine Familie hat ihre Einliegerwohnung im Februar an eien ALG2 Emfänger vermietet.Der zieht aber nicht ein sondern holt nur ab und zu seine Post ab.In wirklichkeit wohnt er bei seiner Freundin(auch ALG2).Die Miete kommt natürlich auch nicht.Er vertröstet die Familie immer aufs Neue wiel das Amt solange braucht um seinen Fall zu bearbeiten.Das Amt gibt der Familie keine Auskunft(Datenschutz).
Anfang April erfährt die Familie dann endlich vom Amt das die Miete auf das Konto des Mieters gegangen ist,obwohl ausgemacht war,das die Miete direkt an die Familie gezahlt werden soll.
Die Famielie hat daraufhin Strafanzeige wegen Mietbetruges gegen den Mieter gestellt,die sofortige Kündigung per Einschreiben geschickt(geht per Mietvertrag)und das Schloss ausgewechselt(der Mieter hatte ja sowieso nie eine persönliche Sache in der Wohnung).Was kann die Familie noch tun um an die Miete zu kommen?
Würde mich über Antworten sehr freuen
Gruss Alex
Moin,
Was kann die Familie noch tun um an die
Miete zu kommen?
Man kann sicherlich einen Mahnbescheid beantragen.
Allerdings möchte ich noch folgendes loswerden:
Das Austauschen von Schlössern einer vermieteten Wohnung ist sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich relevant. Strafrechtlich ist es Hausfriedensbruch, zivilrechtlich gesehen Sachbeschädigung.
Konsequenz: Dem sind M sämtliche Schlüssel des neuen Schlosses auszuhändigen.
Weiter:
Wenn der M behauptet ihm seien wertvolle Dinge aus der Wohnung entwendet worden, dann ist VM in Beweisnot und hat im Zweifelsfall noch eine Diebstahlanzeige am Hals und muss die angeblich entwendeten Gegenstände ersetzen.
Die Kündigung muss erst mit einer Kündigungsklage und falls erforderlich mit Räumungsklage durchgesetzt werden. Die Justiz reagiert auf Faustrecht, also Eigenhandeln der Betroffenen, sehr allergisch.
Ich würde mich an einen Anwalt wenden.
vnA
Hallo
Aber was ist denn bei einer fristlosen Kündigung und wenn sich der Mieter nicht meldet.Der Vermieter hat Fotos das die Wohnung leersteht und immer stand(Ist keine abgeschlossene Wohnung).Der Vermieter ist völlig neu auf dem Gebiet der vermietung.
Gruss Alex
Hallo,
üblicherweise zahlt das Amt die Miete mit dem Arbeitslosengeld direkt an den Empfänger um ihm die Möglichkeit der Selbstverwaltung zu belassen.
In besonderen Fällen kann man aber Vereinbarungen mit dem Amt treffen, dass die Miete an den Vermieter direkt überwiesen werden soll, weil es sonst zu Zahlungsverug kommt. Der Arbeitslosengeldempfänger muß meines wissens dann der Arge eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Oder eben neben der fristlosen Kündigung gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen.
Außerordentliche Fristlose:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html
Vielleicht helfen auch Aspekte hieraus:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietnomaden
Wenn der Vermieter neu ist, sollte er sich unbedingt ein bißchen mit dem Thema Mietrecht auseinandersetzen und/oder einem Vermieteverein beitreten.
Gruß
Maja
Hallo
Aber was ist denn bei einer fristlosen Kündigung und wenn sich
der Mieter nicht meldet.Der Vermieter hat Fotos das die
Wohnung leersteht und immer stand(Ist keine abgeschlossene
Wohnung).Der Vermieter ist völlig neu auf dem Gebiet der
vermietung.
Ich möchte nur meinen Tipp wiederholen: Der Weg zu einem Anwalt ist sicherlich hilfreich. Gerade wenn man völlig neu auf dem Gebiet der Vermietung ist.
Die Tatsache, dass es sich nicht um eine ‚normale‘, abgeschlossene Wohnung handelt ändert daran nichts.
vnA
Hallo,Maja
danke für die Antwort
demnach sind die Vermieter im Recht mit der Fristlosen Kündigung.Der Mieter hat zum 1.2.08 angemietet und nun fehlen schon 3 Monatsmieten.Bloß
wie sieht es mit dem ausgewechselten Schloss aus?
Der Vermieter hatte eigentlich vor am Montag neu zu vermieten.
Gruss
Alex
Hallo,
demnach sind die Vermieter im Recht mit der Fristlosen
Kündigung.
Das ja.
Der Mieter hat zum 1.2.08 angemietet und nun fehlen
schon 3 Monatsmieten.Bloß
wie sieht es mit dem ausgewechselten Schloss aus?
Zu dem Schloß gibts schon eine Antwort und die ist richtig.
Der Vermieter hatte eigentlich vor am Montag neu zu vermieten.
Heikel heikel…wurde die Fristlose K. der Wohnung auch an die Arge geschickt?
Kam irgendeine Reaktion auf die Kündigung vom Mieter? Steht wirklich gar nichts in der Wohnung?
Nebenbei würde ich das der Arge dann genau so schreiben, dass der Mieter nie in die Wohnung eingezogen ist und nie Möbel darin standen, vorausgesetzt man kann das beweisen.
Der Mieter bedient aber nach wie vor den Briefkasten??
Ich kann nur raten sich da anwaltlich beraten lassen, sonst lässt man aus Unwissenheit unnötig Federn und der Schmarotzer verdient sich eine goldene Nase.
Gruß
Maja
Gut nun denn bleibt dem Vermieter wohl nur noch der gang zum Anwalt.Danke für die hilfreichen Tipps
Gruss Alex
Hallo
Maja
Das Problem ist,daß der Mieter nur für 2 Monate ALG2 bekommen hat und jetzt wieder arbeitet.Somit sagt das Amt sie hätten damit nichts mehr am Hut.Der Vermieter wird wohl doch einen Anwalt aufsuchen.
Danke für die Tipps
Gruss Alex
Gut nun denn bleibt dem Vermieter wohl nur noch der gang zum
Anwalt.Danke für die hilfreichen Tipps
Gruss Alex
Gut, dass VM das eingesehen hat. Doch jetzt noch einen Satz zum Nachdenken, den mir mein Vater schon mit in die Wiege legte:
Warum gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.
VM möge mal darüber nachdenken.
vnA
Der VM hat nachgedacht und hätte vieleicht erwähnen sollen das er eigentlich nur ein Unter VM ist der weder gutes noch schlechtes Geld schlechtem hinterherwerfen kann:smile:.Fakt ist das der UVM damals mit nem Bekannten ein Haus mit Einliegerwohnung gemietet hat.Der Bekannte ist in die Schweiz gezogen.Der UVM muss nun neu vermieten,da er das Haus auf Dauer nicht alleine halten kann.
Wollte ich nur noch erwähnt haben.
Lieben Gruss
Alex
Hallo
In besonderen Fällen kann man aber Vereinbarungen mit dem Amt
treffen, dass die Miete an den Vermieter direkt überwiesen
werden soll, weil es sonst zu Zahlungsverug kommt. Der
Arbeitslosengeldempfänger muß meines wissens dann der Arge
eine Abtretungserklärung unterschreiben.
da stimmt ebend nicht.Wenn der Hartzer NICHT zustimmt geht das auch nicht
LG
Mikesch
Hallo
Mikesch
Danke für deine Antwort.
Mitlerweile weiß ich auch das man eine Abtretungsvereinbarung braucht.
Aber wir waren so gutgläubig und haben dem Mieter geglaubt das er beim Amt unsere Kontonummer angegeben hat.
Aus Schaden wird man klug.
gruss
Alex
Hallo nochmal
nehmen wir mal an der Mieter stand Gestern vor der Tür und hat seine Post wieder abgeholt.Er gibt dem VM freiwillig die Schlüssel zurück.Hätte sich damit etwas geändert?
Lieben Gruss
Alex
Hallo Kater,
In besonderen Fällen kann man aber Vereinbarungen mit dem Amt
treffen, dass die Miete an den Vermieter direkt überwiesen
werden soll, weil es sonst zu Zahlungsverug kommt. Der
Arbeitslosengeldempfänger muß meines wissens dann der Arge
eine Abtretungserklärung unterschreiben.
da stimmt ebend nicht.Wenn der Hartzer NICHT zustimmt geht das
auch nicht
ich meinte das so herum:
Damit das Amt An dem VM zahlen kann, muß der H. eine Abtretung unterschreiben…
Aber…wenn er das nicht tut, dann greifen andere Maßnahmen…oft genügt ein aufklärendes Gespräch und der H. unterschreibt das Ding, wenn er da wohnen bleiben will.
Gruß
Maja