Hallo
Nachdem er jetzt ausgezogen ist, kommt der Vermieter und fordert eine Miete nach, die angeblich vor 2 Jahren, in dem Zeitraum, als das Amt überwiesen hat, nicht gezahlt worden ist.
Hat dieser Mieter denn noch den Bescheid von dem betreffenden Zeitraum? Hätte die Miete nach dem Bescheid bezahlt worden sein müssen? Kann er noch feststellen, ob die Miete versehentlich auf sein Konto gekommen ist?
Hätte der Vermieter nicht zeitnah hinweisen müssen?
Im Prinzip kann der Vermieter noch drei Jahre später Mietschulden anmahnen. Allerdings setzt man natürlich in Normalfall voraus, dass ein Mieter es von alleine merkt, wenn er seine Miete nicht überweist.
Es stellt sich also die Frage, wer in einem solchen Falle dazu verpflichtet ist, ihn darüber zu unterrichten. Mir scheint, dass es nicht der Vermieter, sondern die Arge ist:
In § 22 SGB II steht:
" Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten."
Die Arge hätte ihn wohl drauf aufmerksam machen müssen, wenn nicht gezahlt wird.
Die Behörde wird sicherlich einiges an Zeit für die Prüfung brauchen, muss sich der Vermieter damit abfinden, dass er warten muss oder muss der Mieter in Vorleistung treten?
Das ist die Frage.
Einerseits hat der Vermieter einen Vertrag mit dem Mieter, und nicht mit der Behörde. Andererseits darf z. B. ein Vermieter einem Mieter (Hartz4) nicht kündigen, wenn die Mietzahlung wegen zu später KdU-Überweisungen der Arge immer zu spät erfolgt. In dem Falle wird das Problem also auf den Vermieter abgwälzt.
In diesem fraglichen Fall kann ich mir vorstellen, dass ein Gericht urteilen könnte, dass der Vermieter sich gedulden muss, zumal er ja mitverantwortlich für die verspätete Zahlung ist, und er ferner durch nicht zeitnah erfolgte Mahnung deutlich gemacht hat, dass es ihm nicht eilig ist mit der Mietzahlung.
Dass es für diesen besonderen Fall ein bestimmtes Gesetz gibt, glaube ich nicht. Ob es da schon Gerichtsurteile gibt? Ich habe spontan keine gefunden.
Allerdings wäre es vermutlich wichtig, dass der Mieter nachweisen kann, dass ihm von der Arge mitgeteilt wurde, dass sie die Miete in dem betreffenden Monat an den Vermieter zahlt. Denn ansonsten hätte er sich vielleicht drum kümmern müssen. - Oder dass es ein Monat mitten im Bewilligungszeitraum war, wo die ganze Zeit über diese Überweisungen reibungslos liefen, so dass er damit rechnen durfte, dass es auch weiterhin so läuft.
Viele Grüße