Mietschulden bei Hartz4

möchte mich aus Hartz4 heraus selbständig machen. Mein Gewerbevermieter bietet mir ein 3 Jahresvertrag an.
Was passiert mit diesem Mietvertag,falls es daneben geht un ich wieder Hartz4 beziehe

L.G.

turmkieker

möchte mich aus Hartz4 heraus selbständig machen.

– generell gilt das du erstmal dich bei der IHK vorstellen musst, ich weiss nicht ob du dies schon getan hast bzw. einen Vorschlag diesen unterbreitet hast.
Mein

Gewerbevermieter bietet mir ein 3 Jahresvertrag an.

–Ein 3Jahresvertrag ist zu riskant, lass ihn auf ein Jahr laufen und verlängere dann lieber.Kündigen kannst du solche Verträge auch wie bei jeden anderen vertrag (3Monate)

Was passiert mit diesem Mietvertag,

–Du kannst auch in besonderen Fällen sofort Kündigen, wie z.B. bei niederlage der Selbsständigkeit.
– Das mit dem Harz4 ist dann doch nicht so einfach, da dir ja vom Gesetz einiges zu steht.
Die Rechtslage sieht bei jedem Jobcenter anders aus, jedoch weiss ich das du dich verpflichten musst eine gewisse Zeit deine Selbständigkeit aufrecht zu erhalten.Das heisst sollte das JC sagen zu verpflichtest dich zu einer 24 Monaten Selbständigkeit, sagst aber nach 20Monaten ich bin Pleite sieht es emens schlecht für dich aus.
Ausserdem brauchst du ja auch genug Eigenkapital um die Selbständigkeit auszu üben, je nach dem was du machen willst.
Ich hoffe das hilft dir einwenig, also der Mietvertrag ist nicht das Problem!!
falls es daneben geht un

ich wieder Hartz4 beziehe

L.G.

turmkieker

VG dir !!!

VG dir !!!

was heisst das?

möchte mich aus Hartz4 heraus selbständig machen. Mein
Gewerbevermieter bietet mir ein 3 Jahresvertrag an.
Was passiert mit diesem Mietvertag,falls es daneben

geht un

ich wieder Hartz4 beziehe

L.G.

turmkieker

in jedem fall solltest du den mietvertrag der arge
vorlegen.ich vermute, du bekommst förderung durch die
arge.die können dir auch bezgl.deines mietvertrages
weiterhelfen.sollte dein sachbearbeiter dazu nichts
sagen können, wende dich an den dienststellenleiter.

ich war in einer ähnlichen situation und wurde durch
die arge fachkundig beraten.

deinem vermieter solltest du reinen wein einschenken
(habe ich auch gemacht) und es war kein problem.

alles gute für dich.

Habe ich gemacht ,die Sache mit dem Vermieter.
Das Problem sind meine Eltern,bekomme keine Unterstüzung.
So stehe ich nun alleine ohne Sicheheit da. Möchte es dennoch machen,denn das ist meine letzte Chance raus zu kommen aus Harz 4.
Hast du evtl. Tips?

VG dir !!!

was heisst das?

Du hasst mir schon 2 mal geschrieben, ich habe dir doch schon deine antwort gegeben!!!

Habe ich gemacht ,die Sache mit dem Vermieter.
Das Problem sind meine Eltern,bekomme keine

Unterstüzung.

So stehe ich nun alleine ohne Sicheheit da. Möchte es

dennoch

machen,denn das ist meine letzte Chance raus zu kommen

aus

Harz 4.
Hast du evtl. Tips?

ich kann dir wirklich empfehlen dir unterstützung bei
der arge zu holen und zu einer - kostenlosen -
unternehmungsberatung zu gehen.die arge weiß, wer so
etwas macht, ansonsten die gemeinde.beantrage alle
zuschüsse, die es gibt.wende dich auch an eure
frauenbeauftragte (falls du weiblich bist) und an eure
kirchengemeinde.suche überall hilfe, du wirst sie
bekommen.

die branche würde mich interessieren.dann könnte ich
dir mehr dazu sagen.

Habe ich gemacht ,die Sache mit dem Vermieter.
Das Problem sind meine Eltern,bekomme keine

Unterstüzung.

So stehe ich nun alleine ohne Sicheheit da. Möchte es

dennoch

machen,denn das ist meine letzte Chance raus zu kommen

aus

Harz 4.
Hast du evtl. Tips?

Mache dieses komplett mit Hilfe der Arge. Der Unternehmensberater trut nichts ohne Sicheheit laut Gespräch am Freitag.
Möchte eine SB-Bäckerei mit kl. Kiosk eröffnen. Er Hhat mir gesagt das es fast unmöglich ist in meiner Situation Förderung der kfw zu bekommen.
So sieht es halt laut dem tollen Unternehmensberater der Arge in Bielefeld aus.

ich kann dir wirklich empfehlen dir unterstützung bei
der arge zu holen und zu einer - kostenlosen -
unternehmungsberatung zu gehen.die arge weiß, wer so
etwas macht, ansonsten die gemeinde.beantrage alle
zuschüsse, die es gibt.wende dich auch an eure
frauenbeauftragte (falls du weiblich bist) und an eure
kirchengemeinde.suche überall hilfe, du wirst sie
bekommen.

die branche würde mich interessieren.dann könnte ich
dir mehr dazu sagen.

Habe ich gemacht ,die Sache mit dem Vermieter.
Das Problem sind meine Eltern,bekomme keine

Unterstüzung.

So stehe ich nun alleine ohne Sicheheit da. Möchte

es

dennoch

machen,denn das ist meine letzte Chance raus zu

kommen

aus

Harz 4.
Hast du evtl. Tips?

Mache dieses komplett mit Hilfe der Arge. Der
Unternehmensberater trut nichts ohne Sicheheit laut

Gespräch

am Freitag.
Möchte eine SB-Bäckerei mit kl. Kiosk eröffnen. Er

Hhat mir

gesagt das es fast unmöglich ist in meiner Situation

Förderung

der kfw zu bekommen.
So sieht es halt laut dem tollen Unternehmensberater

der Arge

in Bielefeld aus.

ich kann dir wirklich empfehlen dir unterstützung bei
der arge zu holen und zu einer - kostenlosen -
unternehmungsberatung zu gehen.die arge weiß, wer so
etwas macht, ansonsten die gemeinde.beantrage alle
zuschüsse, die es gibt.wende dich auch an eure
frauenbeauftragte (falls du weiblich bist) und an

eure

kirchengemeinde.suche überall hilfe, du wirst sie
bekommen.

die branche würde mich interessieren.dann könnte ich
dir mehr dazu sagen.

versuche es trotzdem bei der kfw oder bei jemand
anders.du hast internet und findest heraus, wer
fördermittel hat.wende dich auch an künftige
geschäftspartner und schildere deine situation.versuche
es ruhig auch bei deiner gemeinde/stadtverwaltung.

notfalls suche dir einen franchising-partner.

ich finde es eine gute idee und bitte gib nicht auf.bei
mir war es ähnlich schwierig - ich habe allerdings sehr
gute freunde, die mich unterstützen.ich bin im sozialen
bereich tätig.

hallo turmkieker.

falls es daneben geht, wird eine firmeninsolvenz die folge sein, wegen zahlungsunfähigkeit. im mietvertrag sollte also unbedingt eine klausel enthalten sein, dass bei insolvenz oder firmenaufgabe (aus welchen gründen auch immer) der mietvertrag mit einer angemessenen kündigungsfrist (in der regel 3 monate) hinfällig wird.
es kann kein vermieter erwarten, dass sie nach beendigung der firmentätigkeit noch auf jahre das mietobjekt an der backe haben, obwohl sie gar keine gewerbliche tätigkeit mehr ausüben. ein seriöser vermieter geht darauf ein.

mit freundlichem gruß,

[email protected]

Hallo…guten morgen,

da muss ich leider passen…da kenn ich mich
überhaupt nicht mit aus…sorry.

Wünsche Dir aber für Deinen Neustart alles Gute.

Es grüßt Dich Peter.

möchte mich aus Hartz4 heraus selbständig machen. Mein
Gewerbevermieter bietet mir ein 3 Jahresvertrag an.
Was passiert mit diesem Mietvertag,falls es daneben geht und :ich wieder Hartz4 beziehe ?

L.G.

turmkieker

Du hast dann die Miete weiter an der Backe.
Üblich ist heute bei Gewerbemietverträgen eine Laufzeit von einem Jahr der sich automatisch verlängert wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.
Die meisten Vermieter versuchen immer noch, eine längere Mietzeit zu vereinbaren, um sich den Mietzins länger zu sichern. Weise den Vermieter darauf hin, das deine Geschäftsidee sich erst bewähren muss. Mache dem Vermieter klar das dein Startkapital für ein Jahr Mietzahlung reicht und du nicht riskieren willst dann keine Miete mehr zahlen zu können. Du kannst sicher sein das der Vermieter damit einverstanden ist. Ein Jahr Miete ist besser als keine Miete. Von der Arge bekommst du beim Scheitern der Selbständigkeit die Miete nicht weitergezahlt.

Viel Erfolg

Opa

Hinweise für Pinschieter:Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! ===== Meine Antworten sind nicht rechtsverbindlich und dokumentieren lediglich meine unverbindliche Sichtweise zum angesprochenen Thema.

möchte mich aus Hartz4 heraus selbständig machen. Mein
Gewerbevermieter bietet mir ein 3 Jahresvertrag an.
Was passiert mit diesem Mietvertag,falls es daneben geht und :ich wieder Hartz4 beziehe ?

L.G.

turmkieker

Mit der Mietdauer habe ich kein Problem,sprechen wir noch mal darüber.
Beim Scheitern laut meiner Rechtsanwältin gehe ich notfalls in die private Insolvenz. Also kann mir in keiner Hinsicht etwas passieren. Aber Danke

Du hast dann die Miete weiter an der Backe.
Üblich ist heute bei Gewerbemietverträgen eine Laufzeit von
einem Jahr der sich automatisch verlängert wenn er nicht
fristgemäß gekündigt wird.
Die meisten Vermieter versuchen immer noch, eine längere
Mietzeit zu vereinbaren, um sich den Mietzins länger zu
sichern. Weise den Vermieter darauf hin, das deine
Geschäftsidee sich erst bewähren muss. Mache dem Vermieter
klar das dein Startkapital für ein Jahr Mietzahlung reicht und
du nicht riskieren willst dann keine Miete mehr zahlen zu
können. Du kannst sicher sein das der Vermieter damit
einverstanden ist. Ein Jahr Miete ist besser als keine Miete.
Von der Arge bekommst du beim Scheitern der Selbständigkeit
die Miete nicht weitergezahlt.

Viel Erfolg

Opa

Hinweise für Pinschieter:Wer Rechtschreibfehler findet darf
sie behalten! ===== Meine Antworten sind nicht
rechtsverbindlich und dokumentieren lediglich meine
unverbindliche Sichtweise zum angesprochenen Thema.

tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde. Da würde ich mich bei der Hartz Iv Behörde erkundigen

s. oben

In vielen Fällen gewährt die zuständige Arge ein zinsloses Darlehen, damit der Betroffene die Schulden begleichen kann. Das Darlehen wird dann in vereinbarten Raten vom Hartz IV Regelsatz monatlich abgezogen. In zahlreichen Fällen überweist im Anschluss die Arge die Mietkosten direkt an den Vermieter, um erneute Mietschulden zu verhindern. Kommt es zudem häufiger vor, dass der Betroffene in selbst verschuldete Situationen gerät, gewährt die Arge kein weiteres Darlehen. Ob und wie die Arge Mietschulden übernimmt, ist eine Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters. Die Arge ist laut gängiger Rechtssprechung der Sozialgerichte nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, die Schulden ganz bzw. als Darlehen zu übernehmen. Vielmehr kommt es dabei auf den Einzelfall an und wie es zu der konkreten Schuldensituation gekommen ist. Lebte beispielsweise der Betroffene in einer „nicht dem Mietspiegel“ entsprechenden „angemessenen“ Wohnung, so wird die Arge sich weigern, die Schulden als Darlehen zu übernommen. Eher wird der Betroffene dazu aufgefordert, die Kosten der Unterkunft durch einen Umzug in eine kleinere Wohnung zu senken.

Sind die Schulden allerdings nicht selbst verschuldet, weil diese durch eine Nachzahlung der Jahresendabrechnung für Heizkosten entstanden ist, so müssen diese Kosten - soweit angemessen - durch die zuständige Arge auch ohne Darlehen übernommen werden. Geregelt wird dies im § 22 SGB II. Wurden allerdings nachweislich Abschlagszahlungen nicht oder unzureichend vom Mieter geleistet, so kommt höchstens nach dem Ermessen der Behörde ein Darlehen in Frage.

Weil Du Dich aus einer Notlage befreien möchtest und Dich selbständig machen möchtest, frag erst mal bei der zuständigen Arge nach, ob sie Dich unterstützen. Solltest Du das Ding an die Wand fahren - kann es sein, dass Du einen Haufen Schulden mehr an der Backe hast. Die Arge übernimmt meines Wissen keine derartigen Schulden, die aus Selbständigkeit kommen.