Ich habe mal wieder Post vom Gerichtsvollzieher bekommen. Eingeklagt werden die Mietschulden meiner Mutter. Den Mietvertrag haben mein Vater und meine Mutter unterschrieben. Wir Kinder waren nur unter der Adresse gemeldet.
Mein Vater hat eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Nun werden meine Geschwister auch mit einbezogen und sollen den Rückstand samt sämtlicher gerichtlicher Auslagen zahlen.
Geht das überhaupt?
Laut Anwalt geht das, auch wenn wir nicht unterschrieben haben.
Kann man im Gericht auch zu einer Beratung gehen?
Hallo,
tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus. Beratung finden Sie nicht im Gericht, sondern beim Anwalt. Das Gericht berät sie höchstens, welchen Anwalt sie nehmen können.
Viel Erfolg.
Hallo,
hier kann ich Ihnen leider nicht helfen,
bitte wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht,
dort gibt es Beratungsstunden.
stoner
Meiner Meinung nach können nur die Vertragspartner des Vermieters, also Deine Eltern für die Mietschulden haftbar gemacht werden, da ja auch nur Deine Eltern den Vertrag unterschrieben haben.
Das Gericht selbst bietet keine Beratung an, aber Du kannst Dir dort einen Beratungshilfeschein holen, falls Du Dir keinen Anwalt leisten kannst.
Wenn Du nicht den Mietvertrag nicht unterschrieben hast dann musst Du nicht zahlen; der Anwalt redet Müll.
ABER:
Wenn hier eine Mahnung bekommt oder ein Mahnbescheid und dann Vollstreckungsbescheid an Dich und Du widersprichst nicht jeweils innerhalb von 14 Tagen, dann hat der Gläubiger einen Titel gegen Dich und Du musst zahlen.
Zusammenfassend:
1.)
Wenn Du nicht unterschrieben hast haftest Du niemals für Schulden anderer, egal ob Mutter oder fremder.
2.
Wenn ich Dir einen gerichtlichen Mahnbescheid sende mit der Behauptung dass Du an mich 10.000.- Euro Schulden hast und du widersprichst nicht innerhalb von 14 Tagen (das Gericht prüft nicht ob das gerechtfertigt ist oder nicht sondern NUR die Form) dann sende ich Dir anschliessend einen Vollstreckungsbescheid.
Widersprichst Du diesem auch nicht innerhalb 14 Tagen dann habe ich einen Titel (egal ob ich eine gerechtfertigte Forderung gegen Dich habe und hatte)und kann Dich 30 Jahre lang pfänden.
Hat aber damit nichts zu tun dass Du Mietschulden an mich hattest sondern nur damit dass ich Dich abzocken möchte…
http://www.schuldnerakuthilfe.com
Hallo,
Wenn die Zwangsvollstreckung läuft , hat der Gläubiger einen TITEL, sprich ein Urteil, Vollstreckungsbescheid, oder ähnliches. Die Frage ist, wie kommt der Titel zustande? Sofern der GV einen Vollstreckungsbescheid (vb) mit Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt hat, läuft eine 2 wöchige Einspruchsfrist! Siehe Rückseite des VB !!!
Grundsätzlich gilt keine Sippenhaft!! Die pauschale Antwort des RA darf angezweifelt werden. Um genaues zu sagen, fehlen aber genauere Informationen.
Gruß
Hallo,
im Mietrecht kenne ich mich nicht aus. Aber ich kann nicht glauben, dass die Kinder vom Vermieter in Regress genommen werden können. Und Post vom Gerichtsvollzieher können Sie nur bekommen, wenn vor Gericht ein Titel (Urteil, Beschluss o.ä.) gegen die Kinder erstritten wurde. Oder haben die Kinder die Mietschulden geerbt, weil sie versäumt haben, das Erbe auszuschlagen?
Der Gerichtsvollzieher wird nur bei vorhandenem Titel für den Gläubiger tätig.
Oder hat sich bei Ihnen statt dem Gerichtsvollzieher der Vollziehungsbeamte der Stadtkasse der Stadt gemeldet? Dann könnte es sich um eine Forderung der Stadt handeln, evtl. für eine Nutzungsentschädigung in einer Notunterkunft der Stadt? Die Nutzungsentschädigung ist keine Miete, sondern eine öffentlich-rechtliche Forderung der Gemeinde. Hier ist es tatsächlich so, dass alle dort wohnenden oder früher gemeinsam gewohnten Familienmitglieder (auch die minderjährigen Kinder) gesamtschuldnerisch haften. Wenn die Kinder dann volljährig sind und eigenes Einkommen haben, versucht die Stadtkasse die Forderung bei den Kindern einzuziehen.
mfg
Huhu !
Zuerstmal gilt: Wer einen Vertrag z.B. einen Mietvertrag abgeschlossen hat, ist nicht alleine für deren Vollziehung verantwortlich…
Hierzu sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendig (Zustimmung des Vermieters und des Mieters…) nur in Schriftform mit allen Unterschriften !!!)
Die Abgabe der EV (eidesstattliche Versicherung) befreit sicherlich von der vorrübergehenden Pflichtung, seine Schulden zu bezahlen…
in meiner 7-jährigen Karriere als " Geldeintreiber" habe ich es oftmals erlebt, dass Mieter eingeschüchtert worden sind…bitte niemals gefallen lassen !!!
Ein Mietvertrag und dessen Küdigung über Wohnraum bedarf IMMER der Schriftform !!!
Also 1.
Liegt bereits eine Kündigung des Mietverhältnisses vor ?
Fakt ist:
Wer den Mietvertrag nicht unterschrieben hat, dem kann auch nicht gekündigt werden…
es sei denn, es liegen besondere Gründe vor wie z.B. Belästigung der Nachbarn, etc…vor
Zur Beratung: Sofern Sie in sozialen Problemen stecken, z.B. Harz 4, können Sie einen Antrag stellen bei Ihrem zuständigem Amtsgericht auf Gerichtskostenbeihilfe… dazu müßten Sie Ihren Anspruch nachweisen, indem Sie zu Ihrem Amtsgericht gehen und Ihren Harz4- Bescheid vorlegen !
Guten Morgen,
das geht nicht. Wenn der Anwalt Ihnen so etwas gesagt hat, dann ist es falsch.
Es sei denn, Sie hätten das hier falsch dargestellt, was ich sogar vermute, denn ein Gerichtsvollzieher meldet sich erst dann, wenn eine gerichtliche Entscheidung (Titel) vorliegt, und nicht etwa deshalb, weil etwas eingeklagt wird. Daraus ist zu folgern, dass Sie sich gegen einen möglichen Anspruchs gar nicht gewehrt haben und deswegen ein Urteil, Vollstreckungsbescheid oder Ähnliches gegen Sie ergangenen ist.
Wenn das allerdings zutrifft, dann hat Ihr Anwalt natürlich recht. Dies liegt aber nicht daran, dass Sie für die Schulden haften, sondern daran, dass Sie sich nicht gewehrt haben.
Das ist ein Unterschied!
Übrigens - wenn Sie zum Gericht zur Beratung gehen, wird Ihnen diees wahrscheinlich in dieser Situation nicht viel nutzen.
Sie müssen sich schon in die Hände eines seriösen Profis geben, denn sonst verspielen Sie Ihre Chancen.
Viel Glück.
Beratungen bei Gericht gibt es nur noch in einigen wenigen Bundesländern.
Es sei denn, Sie beantragen Beratungshilfe.
Hallo,
hier kann ich nicht helfen.
Sorry.
Gruß
Düren