Mietschulden, Mieter unauffindbar

Hallo Helfer,

vorab eine Entschuldigung: Ich hatte diese Frage schon einmal gestellt, finde jedoch die Antwort trotz „Suche“ hier nicht mehr…

Folgendes Konstrukt: Ein Mieter zahlt nicht, vernichtet regelmäßig den Briefkasten bzw. entfernt seinen namen von diesem (ergo nichts zustellbar). Genauso verfährt er mit dem Namensschild an der Tür-so dass sogar der Gerichtsvollzieher Probleme hatte.

Nun, gottlob, ist er ausgezogen und der Vermieter soll erfahren dass der A dies seit Jahren berufsmäßig betreibt (Kautionszahlung +1. Miete problemlos und dann diese Masche) mittlerweile ein ansehnliches Vermögen (Schwarzgeld, denn er jobbt nur sporadisch. Ansonsten Sozialhilfe. Natürlich kein Anspruch auf Wohnungsgeld da er mit 65 qm für eine Person über seine Verhältnisse lebt) sich ergaunert hat usw.

Zwangsläufig logisch dass er ohne eine Adresse zu hinterlassen weggezogen sein soll.

  1. Gibt es eine Möglichkeit bundesweit nach seiner Adresse zu fahnden? (Am Rand: Auch Dank für den helfer der den Link „www.ewoma.de“ auf eine, wohl ähnliche, Frage benannte:smile:

  2. Verjährt der Miet-Nebenkosten-Schadensersatzanspruch (2 Jahre?) trotz intensiver, nachweisbarer Suche? Wie hemmt der Vermieter/Gläubiger dies, wenn ja?

  3. Angenommen ein Freund dieser Person käme aus Mitleid auf den Vermieter zu, schildere die Sachlage mit der Bitte nicht mehr sagen zu müßen, und vermutet das sich diese Person bei einem Freund eingemietet hat da er sehr oft dort sei, den Namen des beherbergenden Freundes plus Stadt nennt… gibt es einen Weg dorthin zuzustellen? Könnte der Vermieter vielleicht im Gericht einen Aushang bewirken?

  4. Kann dieser konstruierte Vermieter strafrechtliche Schritte einleiten?

  5. und sehr wichtig: Danke an dieser Stelle allen Helfern-mich juckt es jedesmal einen Dank an eine hier beantwortete Frage dranzuhängen, stellvertretend für wahrscheinlich wow-viele Menschen denen es so geht:
    Danke!

Euch allen einen wunderschönen Sommer :smile:

LG
Noah

Um den Mieter zu finden, kann der Vermieter Strafanzeige stellen. Denn wenn man dies immer wieder macht, kann man von Betrug ausgehen. Damit sollte der Mieter gefunden werden.

Hallo Noah,

zunächst benötigst du einen vollstreckbaren Titel, damit du später die Forderung eintreiben kannst. An einen vollstreckbaren Titel kommst du mit Hilfe einer Zahlungsklage oder mit Hilfe eines Mahnbescheides. Ist der Mieter unauffindbar, empfiehlt sich eine Klage mit dem Hinweis, dass der Wohnort nicht bekannt ist und auch nicht in Erfahrung gebracht werden konnte. Dieses kannst du nachweisen durch eine Auskunft des Einwohnermeldeamtes. In dieser Klage wird dann der Antrag auf öffentliche Zustellung gestellt. Die Klage wird öffentlich ausgehängt und nach Ablauf einiger Wochen erhältst du deinen vollstreckbaren Titel. Mit diesem Titel schickst du dann den Gerichtsvollzieher dorthin, wo du den Mieter vermutest, damit er dort vollstrecken kann. Bleibt die Vollstreckung erfolglos, hast du einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Dort muss der Mieter angeben, welches Vermögen vorhanden ist und wo er arbeitet. Macht er falsche Angaben, kannst du ihn strafrechtlich belangen.

Gruss
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das mit dem vollstreckbaren Titel hört sich toll an und auch mit der Eidesstattlichen Versicherung. Die kannst Du Dir für teuer Geld beim Gericht besorgen, aber Wert hat das Ding keinen. (Vielleicht bekommst Du ihn ja als Versäumnisurteil, weil der Schuldner nicht antwortet)

Möchtest Du einen von mir haben? Geht über ca 5000 Euro. Habe ich ganz genau so bekommen. Hat sich nicht gelohnt. Die Tochter des Schuldners fährt übrigens einen Z3. (Das ist schon etwas her. Damals war er noch neu)

Das Beste ist eigentlich die Betrugsanzeige. Die ist umsonst. Aber vermutlich besteht da bald kein öffentliches Interesse. Was anderes wäre es wenn Dein Mieter falsch geparkt hätte…

Gruß

Peter

Hallo Noah,

Folgendes Konstrukt: Ein Mieter zahlt nicht, vernichtet
regelmäßig den Briefkasten bzw. entfernt seinen namen von
diesem (ergo nichts zustellbar). Genauso verfährt er mit dem
Namensschild an der Tür-so dass sogar der Gerichtsvollzieher
Probleme hatte.

Nun, gottlob, ist er ausgezogen und der Vermieter soll
erfahren dass der A dies seit Jahren berufsmäßig betreibt
(Kautionszahlung +1. Miete problemlos und dann diese Masche)
mittlerweile ein ansehnliches Vermögen (Schwarzgeld, denn er
jobbt nur sporadisch. Ansonsten Sozialhilfe. Natürlich kein
Anspruch auf Wohnungsgeld da er mit 65 qm für eine Person über
seine Verhältnisse lebt) sich ergaunert hat usw.

Zwangsläufig logisch dass er ohne eine Adresse zu hinterlassen
weggezogen sein soll.

  1. Gibt es eine Möglichkeit bundesweit nach seiner Adresse zu
    fahnden? (Am Rand: Auch Dank für den helfer der den Link
    www.ewoma.de“ auf eine, wohl ähnliche, Frage benannte:smile:

Du kannst natürlich immer wieder beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Da möglicherweise ein Telefon vorhanden war, kann man versuchen über die Auskunft eine Anschrift zu erfragen. Sonst kann der Vermieter wie von Bitter Moon beschrieben vorgehen. Nur, was nutzt es, wenn der Mieter nicht zu finden ist und auch kein Geld hat. Nachdem die Gebührenordnung für Anwälte ab 01.07. ganz erheblich erhöht wurde würde ich empfehlen, den Vorgang abhacken.

Gruss Günter

  1. Verjährt der Miet-Nebenkosten-Schadensersatzanspruch (2
    Jahre?) trotz intensiver, nachweisbarer Suche? Wie hemmt der
    Vermieter/Gläubiger dies, wenn ja?

Nach drei Jahren, wenn kein Titel vorhanden ist.

  1. Angenommen ein Freund dieser Person käme aus Mitleid auf
    den Vermieter zu, schildere die Sachlage mit der Bitte nicht
    mehr sagen zu müßen, und vermutet das sich diese Person bei
    einem Freund eingemietet hat da er sehr oft dort sei, den
    Namen des beherbergenden Freundes plus Stadt nennt… gibt es
    einen Weg dorthin zuzustellen? Könnte der Vermieter vielleicht
    im Gericht einen Aushang bewirken?

Dann soll der Vermieter sich dort an das Ordnungsamt wenden.

  1. Kann dieser konstruierte Vermieter strafrechtliche Schritte
    einleiten?

wegen was ? Mietrückstände sind nicht strafbar, es sei denn es handelt sich um Einmietbetrug.

  1. und sehr wichtig: Danke an dieser Stelle allen Helfern-mich
    juckt es jedesmal einen Dank an eine hier beantwortete Frage
    dranzuhängen, stellvertretend für wahrscheinlich wow-viele
    Menschen denen es so geht:
    Danke!

Gruss Günter

Für die Zukunft: eine Vermieterrechtsschutz würde zumindest das finanzielle Leid lindern, gegen solche Nomaden anwaltlich/EMA etc ablindern