Mietschulden rückwirkend zu leisten ?

Mein Vermieter hat mir ein Mietrückstand von 2.617,81 € mitgeteilt, angeblich
2. Mahnung. Habe noch nichtmal eine 1. Mahnung erhalten oder eine Auflistung
der entstandenen Mietschulden! Er möchte den Betrag bis 26.04.2011 haben !
In meinen Kontoauszügen kann ich entnehmen, das ich Miete bis Juni 2009
nachweisen kann. Danach habe ich keine Kontoauszüge mehr.

Sollte der Vermieter nicht, wenn ich wirklich Mietschulden hätte, mich vielleicht
schon vorher mal informieren ?

mfg Jens aus Berlin 17.04.2011

NEIN - Sie wissen ja selbst ganz genau das Sie keine Miete bezahlen.

Er kann und sollte sich einen titel beim zuständigen amtsgericht holen und die schulden per gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Bei so vielen Mietrückständen ist nicht mit einer gütigen Einigung zu rechnen.