das ist mir nicht bekannt und daher hatte ich das auch nicht
gemeint.
Du willst eine Bescheinigung. Die bekommst du nur nach
Besichtigung. Keine Besichtigung keine Bescheinigung.
Ja. Das ist wohl der Fakt. Habe mich heute Morgen auch noch mal kurz anwaltlich beraten lassen…einen Anspruch auf so eine Bescheinigung habe ich nicht. Nun überlege ich, ob ich dem neuen VM lieber die Kontoauszüge vom Mietkonto gebe (da müsste ich dann nichtmal etwas schwärzen) oder doch in den sauren Apfel beiße und auslote, was der VM so zu meckern hat, damit ich weiß, worauf ich mich einstellen muss.