Hallo,
angenommen, Mieter X hat seine Wohnung gekündigt. Bei der Wohnungssuche muss Mieter X natürlich dem potentiellen neuen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung zeigen.
Nun will aber der Vermieter von X nur dann eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung aushändigen, wenn es eine kurzfristig vereinbarte Vorabnahme der Wohnung gab (obwohl der eigentliche Auszugstermin erst in drei Monaten wäre).
Ist das rechtens?
Ich vermute, dass es das nicht wäre. Schließlich geht’s in der Bescheinigung ja nur darum, dass man bisher pünktlich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Außerdem hat der Vermieter nix in der noch komplett eingerichteten Wohnung zu suchen.
Wie ist eure Einschätzung?
Gruß,
Olaf