Mietschuldenfreiheitsbes. nur nach Vorabnahme

Hallo,

angenommen, Mieter X hat seine Wohnung gekündigt. Bei der Wohnungssuche muss Mieter X natürlich dem potentiellen neuen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung zeigen.
Nun will aber der Vermieter von X nur dann eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung aushändigen, wenn es eine kurzfristig vereinbarte Vorabnahme der Wohnung gab (obwohl der eigentliche Auszugstermin erst in drei Monaten wäre).
Ist das rechtens?

Ich vermute, dass es das nicht wäre. Schließlich geht’s in der Bescheinigung ja nur darum, dass man bisher pünktlich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Außerdem hat der Vermieter nix in der noch komplett eingerichteten Wohnung zu suchen.

Wie ist eure Einschätzung?

Gruß,
Olaf

Hallo,

angenommen, Mieter X hat seine Wohnung gekündigt. Bei der
Wohnungssuche muss Mieter X natürlich dem potentiellen neuen
Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung zeigen.
Nun will aber der Vermieter von X nur dann eine
Mietschuldenfreiheitsbestätigung aushändigen, wenn es eine
kurzfristig vereinbarte Vorabnahme der Wohnung gab (obwohl der
eigentliche Auszugstermin erst in drei Monaten wäre).
Ist das rechtens?

Ich glaube, dass lässt sich relativ einfach beantworten. Der Vermieter ist nicht in der Pflicht eine solche auszustellen. Zumindest dann nicht, wenn der Mieter auf anderem Wege bereits einen Nachweis über die geleisteten Zahlungen besitzt. Daher dürfte der Vermieter frei entscheiden ob und zu welchen Bedingungen er eine solche ausstellt.

siehe hierzu auch:

http://www.juraforum.de/jura/news/news/id/297166/f/110/

Gruß

Joschi

zudem…

Mietschuldenfreiheitsbestätigung aushändigen, wenn es eine
kurzfristig vereinbarte Vorabnahme der Wohnung gab

…wo liegt das problem den vermieter mal kurz in die wohnung zu lassen???

(ganz abgesehen von der pflicht des mieters die wohnung mietinteressenten zu zeigen - da besteht ein berechtigtes interesse des vermieters die wohnung vorher zu besichtigen, bevor dies potentielle nachmieter tun … aus wohl sehr nachvollziehbaren gründen)

gruß
ad

Mietschuldenfreiheitsbestätigung aushändigen, wenn es eine
kurzfristig vereinbarte Vorabnahme der Wohnung gab

…wo liegt das problem den vermieter mal kurz in die wohnung
zu lassen???

Das Problem liegt darin, dass man nicht gerade Zeit hat, einen Großputz für den nicht gerade „netten“ Vermieter einzulegen und mit ihm dann einen Termin abzustimmen. Der Vermieter ist 'ne ziemlich miese Hausverwaltung, um das mal klarzustellen.

(ganz abgesehen von der pflicht des mieters die wohnung
mietinteressenten zu zeigen - da besteht ein berechtigtes
interesse des vermieters die wohnung vorher zu besichtigen,
bevor dies potentielle nachmieter tun … aus wohl sehr
nachvollziehbaren gründen)

Der Vermieter und die pot. Nachmieter können die Wohnung besichtigen, wenn sie übergeben wurde.

Also bei dem Mieter würde ich mich auch querstellen, auch nur einen Finger zu rühren. Entgegenkommen ist immer beidseits.

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Hallo,

Der Vermieter und die pot. Nachmieter können die Wohnung
besichtigen, wenn sie übergeben wurde.

Das ist natürlich Unsinn. Der Vermieter hat einen rechtlichen Anspruch darauf, die Wohnung potentiellen Nachmietern zu zeigen, sobald er von der Kündigung Kenntnis hat. Oder möchte der Noch-Mieter lieber für die Zeit des Leerstands als Schadenersatz noch Miete zahlen?
Gruß
loderunner (ianal)

Also bei dem Mieter würde ich mich auch querstellen, auch nur
einen Finger zu rühren. Entgegenkommen ist immer beidseits.

Eben. Und vom Vermieter gab es bisher immer kein Entgegenkommen. Deshalb der Auszug und meine Haltung.

Hallo,

Der Vermieter und die pot. Nachmieter können die Wohnung
besichtigen, wenn sie übergeben wurde.

Das ist natürlich Unsinn. Der Vermieter hat einen rechtlichen
Anspruch darauf, die Wohnung potentiellen Nachmietern zu
zeigen, sobald er von der Kündigung Kenntnis hat. Oder möchte
der Noch-Mieter lieber für die Zeit des Leerstands als
Schadenersatz noch Miete zahlen?

Natürlich zahle ich so lange Miete wie die Wohnung mir „gehört“. Also bis zum Datum, zu dem gekündigt wurde. Wenn die Wohnungsabhame zehn Tage vorher ist, hat der Vermieter zehn Tage Zeit…

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Hallo,

Der Vermieter und die pot. Nachmieter können die Wohnung
besichtigen, wenn sie übergeben wurde.

Das ist natürlich Unsinn. Der Vermieter hat einen rechtlichen
Anspruch darauf, die Wohnung potentiellen Nachmietern zu
zeigen, sobald er von der Kündigung Kenntnis hat. Oder möchte
der Noch-Mieter lieber für die Zeit des Leerstands als
Schadenersatz noch Miete zahlen?

Natürlich zahle ich so lange Miete wie die Wohnung mir
„gehört“. Also bis zum Datum, zu dem gekündigt wurde. Wenn die
Wohnungsabhame zehn Tage vorher ist, hat der Vermieter zehn
Tage Zeit…

Und wenn, was dann zu erwarten ist, in den zehn Tagen niemand gefunden wird, wird der Mieter auch weiterhin für die Wohnung bezahlen. Das sollte dem ausziehenden Mieter klar sein. Durch eine Weigerung den VM vorher in die Wohnung zu lassen, verhindert er eine rechtzeitige Weitervermietung und macht sich schadenersatzpflichtig.

Gruß Stefan

Und wenn, was dann zu erwarten ist, in den zehn Tagen niemand
gefunden wird, wird der Mieter auch weiterhin für die Wohnung
bezahlen. Das sollte dem ausziehenden Mieter klar sein. Durch
eine Weigerung den VM vorher in die Wohnung zu lassen,
verhindert er eine rechtzeitige Weitervermietung und macht
sich schadenersatzpflichtig.

Der VM besteht doch nichtmal auf eine Vorabnahme.
Und ich bezweifle ganz stark, dass ich Schadensersatzpflichtig bin für eine Zeit, in der ich mit der Wohnung nichts mehr zu tun habe.

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Ich hatte das so gelesen, dass du was von IHM willst. Nun ja, man nicht immer alles verstehen.

vnA

Hallo,

Natürlich zahle ich so lange Miete wie die Wohnung mir
„gehört“. Also bis zum Datum, zu dem gekündigt wurde. Wenn die
Wohnungsabhame zehn Tage vorher ist, hat der Vermieter zehn
Tage Zeit…

Viel Spaß beim zahlen.
Ich kann’s nur wiederholen: der Vermieter hat eine Anspruch auf Besichtigung mit potentiellen Nachmietern. Nicht beliebig oft, nicht ohne Ankündigung, nicht ohne Terminabsprache. Wenn sich der Noch-mieter aber komplett sperrt, zahlt er Schadensersatz - denn niemand kann eine Wohnung von jetzt auf gleich vermieten.

Was glaubst Du eigentlich, wozu die Kündigungsfristen gedacht sind? Nur so zum Spaß? Damit man sich länger ärgern darf? Und dann aber umgekehrt fordern, worauf man gar keinen Anspruch hat (Bescheinigung)?

Tja, manchem ist eben nicht zu helfen.

Gruß
loderunner (ianal)

Der VM besteht doch nichtmal auf eine Vorabnahme.

Nun will aber der Vermieter von X nur dann eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung aushändigen, wenn es eine kurzfristig vereinbarte Vorabnahme der Wohnung gab

Das muß ich jetzt aber nicht verstehen, oder?

Und ich bezweifle ganz stark, dass ich Schadensersatzpflichtig
bin für eine Zeit, in der ich mit der Wohnung nichts mehr zu
tun habe.

Das ist Dir natürlich unbenommen…
ich würde gerne Mäuschen spielen, wenn die entsprechende Forderung irgendwann ins Haus flattert

belustigter Gruß
Stefan

Ich hatte das so gelesen, dass du was von IHM willst. Nun ja,
man nicht immer alles verstehen.

Genau. Ich will z.B. dass er die Hausordnung durchsetzt, auf Briefe reagiert, Mietmängel beseitigt, telefonisch erreichbar ist, keine dubiosen Praktiken praktiziert, Häuser nicht vergammeln lässt und in der NK-Abrechnung aufgeführte Leistungen auch tatsächlich durchführt. Da es bisher in all’ den Sachen kein Entgegenkommen gibt, kann man wohl schlecht erwarten, dass ich für diesen Heuschrecken-VM den roten Teppich ausrolle.

Der VM besteht doch nichtmal auf eine Vorabnahme.

Nun will aber der Vermieter von X nur dann eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung aushändigen, wenn es eine kurzfristig vereinbarte Vorabnahme der Wohnung gab

Das muß ich jetzt aber nicht verstehen, oder?

Wieso nicht? Der VM knüpft die Bedinung Mietschuldenfreiheitsbestätigung an eine Vorabnahme. Verzichte ich auf diese, gibt’s keine Vorabnahme. Zumal auch im weiteren Schreiben nicht auf diese Vorabnahme gepocht wird.

Und ich bezweifle ganz stark, dass ich Schadensersatzpflichtig
bin für eine Zeit, in der ich mit der Wohnung nichts mehr zu
tun habe.

Wollen wir wetten?
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=5807

Hallo,

Natürlich zahle ich so lange Miete wie die Wohnung mir
„gehört“. Also bis zum Datum, zu dem gekündigt wurde. Wenn die
Wohnungsabhame zehn Tage vorher ist, hat der Vermieter zehn
Tage Zeit…

Viel Spaß beim zahlen.
Ich kann’s nur wiederholen: der Vermieter hat eine Anspruch
auf Besichtigung mit potentiellen Nachmietern.

Darum geht es doch garnicht! Ich habe nirgendwo geschrieben, dass es solche eine Besichtigung verweigere. Es geht nur um eine Vorabnahme auf der der VM, soweit meine Recherchen das ergeben, kein Recht hat und die für mich, bei Verweigerung, keine rechtlichen Nachteile bringt.

Und ich bezweifle ganz stark, dass ich Schadensersatzpflichtig
bin für eine Zeit, in der ich mit der Wohnung nichts mehr zu
tun habe.

Wollen wir wetten?
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=5807

Auch hier geht’s wieder um Äpfel und Birnen. Du gibst einen Link bezüglich Wohnungsbesichtigung durch Mietinteressenten, ich spreche von einer Vorabnahme die sich nur zwischen Mieter und Vermieter abspielt.

Dann bezweifele mal weiter. Ich hoffe für dich, dass du nicht eines besseren belehrt wirst.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__809.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungsbesichtigung…

vnA

das ist mir nicht bekannt und daher hatte ich das auch nicht gemeint.
Du willst eine Bescheinigung. Die bekommst du nur nach Besichtigung. Keine Besichtigung keine Bescheinigung.

vnA