Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Hallo liebes Forum,

ich bitte um Eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall:

Vermieter A vermietet an Mieter B ein Haus. Mieter B hat Schwierigkeiten, die Miete zu bezahlen und es bestehen Mietrückstände. B hat die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand bekommen und ist auch willig, auszuziehen. B benötigt jedoch für die neue Wohnung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von A.

A möchte natürlich das Haus so schnell wie möglich frei bekommen. Wenn A eine solche Bescheinigung für den nächsten Vermieter ausfüllt, kann B dann die Kündigung anzweifeln weil ja bescheinigt wurde dass keine Mietrückstände bestehen? Was haltet ihr von einem Zusatzvertrag, der beschreibt, dass A das Formular fälschlich ausgefüllt hat?

Danke für Eure Meinungen. Grüsslis Karino

Ich würde das für Betrug halten und mir Anstelle von Vermieter B überlegen, ob ich nicht gegen Vermieter A klagen würde, wenn der Mieter bei mir auch nicht zahlt und ich im Nachhinein erfahre, dass Vermeiter A gelogen hat…

Andererseits knn ich Vermieter A verstehen, dass er die Pappnase sos chnell wie möglich lioswerden möchte und dafür ggf. das Formular falsch ausfüllt nur um ihn schnell loszubekommen.
Aber ICH persönlich würde mich glaube ich darauf nicht einlassen…

Mir scheint hier ein Betrugsversuch des Mieters vorzuliegen.

Es kann sein, dass er nicht auszieht und im Räumungsprozess dann behauptet, er habe gar keine Schulden und dem Richter und dem Vermieter die Bescheinigung des Vermieters unter die Nase hält.

Der Vermieter selbst bleibt also in jedem Fall der Angeschmierte. Entweder er kriegt den Mieter auch durch diese Bescheinigung nicht raus. Oder er kriegt ihn raus, hat sich dann aber wegen Betrug gegenüber dem neuen Vermieter strafbar gemacht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karino,

leider habe ich dies beruflich oft erlebt. Vermieter bescheinigten Mietschuldenfreiheit, was sich jedoch als Unwahrheit erwiesen hat. Doch von einer Klage mußte ich dann doch Abstand nehmen, denn der Ex-Vermieter kann schließlich bescheinigen, was er will, so es keine Bescheinigung an Eides statt ist. Schließlich überwiege das Interesse des Ex-Vermieters, den verschuldeten Mieter schnellstens loszuwerden, mehr, als eine einfache Bescheinigung. Wir haben das entsprechende Formular neu gestaltet und seitdem sind wir von falschen Bescheinigungen verschont.

Viele Grüße. Theo.

Hallo Theo,

wie sieht denn bei Euch der neue Bescheid aus?

Vermeiter A hätte inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, aber mich selbst interessiert es.

Danke schonmal, Karion