Hallo liebes Forum,
ich bitte um Eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall:
Vermieter A vermietet an Mieter B ein Haus. Mieter B hat Schwierigkeiten, die Miete zu bezahlen und es bestehen Mietrückstände. B hat die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand bekommen und ist auch willig, auszuziehen. B benötigt jedoch für die neue Wohnung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von A.
A möchte natürlich das Haus so schnell wie möglich frei bekommen. Wenn A eine solche Bescheinigung für den nächsten Vermieter ausfüllt, kann B dann die Kündigung anzweifeln weil ja bescheinigt wurde dass keine Mietrückstände bestehen? Was haltet ihr von einem Zusatzvertrag, der beschreibt, dass A das Formular fälschlich ausgefüllt hat?
Danke für Eure Meinungen. Grüsslis Karino