Mietshaus erben 2 Kinder, Mieteinahm. versteuern?

Liebe/-r Experte/-in,

der Erblasser hat ein Miethaus, der wirtschaftliche Geschäftbetrieb läuft zu 100% über den Erblasser. Das Mietshaus gehört zu 1/2 dem Erblasser und zu je 1/4 Anteil zwei Kindern.
Nun verstirbt der Erblasser, die 2 Kinder erhalten zu je 1/2 Anteil das Mietshaus, was ist dann steuerlich zu beachten, wie werden die Mieteinnahmen dann versteuert?

Wie wird dann diese „erbengemeinschaft“ behandelt?
Was ist zu beachten bzw. zu tun und was ist von Vorteil? Und was sollte man auf alle Fälle NICHT tun?

Vielen Dank für die Unterstützung, dieses mal frage ich Euch Steuerexperten, sonst beantworte ich Fragen zu Mietnebenkosten.
Beste Grüße und besinnliche Feiertage und ein erfolgreiches neues Jahr 2012.
Kocki

Es entsteht eine Erbengemeinschaft in der Rechtsform der GbR die für sich genommen steuerpflichtig ist. Die Ergebnisse werden im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung vom Finanzamt ermittelt und bei den jeweilen Gesellschaftern/Erben individuelle im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer versteuert. Das war nur eine grobe Übersicht es macht auf jeden Fall Sinn einen Steuerberater zu beauftragen den Fall genauer zu beurteilen. Wenn wir das machen sollen bitte, bitte ich um kurz Rückmeldung Zwecks Kontaktaufnahme

Lieber Anfrager,
die Fragestellung ist leider zu unkonkret, als daß konkret ein Problem ersichtlich wäre.
Mieteinnahmen sind regulär als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern, und zwar in der Höhe, als sie eingenommen werden. Abgezogen werden können die Werbungskosten - das ist alles.
Wenn nun die beiden Erben Eigentümer des weiterhin vermieteten Hauses sind, werden sie sich eben die steuerliche Angelegenheit 50:50 aufteilen.

Hallo Kocki,

nachdem ich kein Rechtsbeistand bin, darf ich steuerliche Fragen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an einen Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

M. W.

:Liebe/-r Experte/-in,

der Erblasser hat ein Miethaus, der wirtschaftliche
Geschäftbetrieb läuft zu 100% über den Erblasser. Das
Mietshaus gehört zu 1/2 dem Erblasser und zu je 1/4 Anteil
zwei Kindern.
Nun verstirbt der Erblasser, die 2 Kinder erhalten zu je 1/2
Anteil das Mietshaus, was ist dann steuerlich zu beachten, wie
werden die Mieteinnahmen dann versteuert?

Wie wird dann diese „erbengemeinschaft“ behandelt?
Was ist zu beachten bzw. zu tun und was ist von Vorteil? Und
was sollte man auf alle Fälle NICHT tun?

Vielen Dank für die Unterstützung, dieses mal frage ich Euch
Steuerexperten, sonst beantworte ich Fragen zu
Mietnebenkosten.
Beste Grüße und besinnliche Feiertage und ein erfolgreiches
neues Jahr 2012.
Kocki

Hallo Kocki,
grundsätzlich wird die Erbengemeinschaft als GbR steuerlich geführt, d.h. die GbFR freikchjt eine Erklärung zur Feststellung der Einkünfte ein. Hier sind dann alle Einnahmen und Ausganen zu erfassen und das Ergebnis wird nach der beteilubng, also 50 : 50 aufgetreilt. Hat einer der beiden mehr Ausgaben getragen als sein Anteil ist dies auf Antrag zu berücksichtigen. Wohnen beide oder einer in dem Mietshaus? Wieviel Wohnungen, wie groß wie ghroß selbst genutzt. Wohnrechte oder Nießbrauch und FRentenzahlungen sollten vermieden werden. Was ist denn geplant? Weclher weitere Nachlass ist vorhanden? Will einer den anderen auszahlen? Die AfA wird vom Rechtsvorgänger ( also von der Gemeinschaft zwischen Erblasser und den beiden Erben)fortgeführt, es sei denn einer kauft vom andweren dessen Hälfte. Ich hoffe ich konnte weiter helfen. bei weiteren Fragen bitte konkreter fragen. Für 2012 alles Gute. Lieber Gruß Jo1702