Mietshaus soll verkauft werden. Es gab einen Besitzer (jetzt Erbengemeinschaft).
Es soll sich um Eigentumswohnungen handeln
Kann das sein, bzw. wie kann man das als Mieter nachprüfen ?
Ist wichtig, denn wenn die Wohnungen zum Verkauf erst umgewandelt werden zu Eigentumwohnungen gibt es eine längere Kündigungsfrist (3 Jahre) als wenn es bereits Eigentumswohnungen sind.
Vielen Dank schon mal.