Hallo,
mich interessiert eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall:
Angenommen man entscheidet sich für eine Wohnung, in einem Haus das gerade renoviert wird (Treppenhaus neu verputzt, Garten / Gehweg wird saniert, Fassade soll isoliert werden)
Die Wohnung selbst ist fertig renoviert. Der Vermieter will im Vertrag auch nicht festlegen, ob dies alles bis Jahresende fertig ist.
Jetzt vergehen die Monate und es wird nur ab und zu Wochenends Heimwerkermässig gearbeitet. Es stellt sich heraus, daß die Maßnahmen wohl noch 2-3 Jahre benötigen. Äüßerlich gleicht das Grundstück (Sandhaufen, Teilsanierte Fassade behelfsmäßiger Gehweg) einer Baustelle.
Welche Möglichkeiten hat man in solchem Fall?
- Wohnung ist OK, Heizung Wass Strom alles da- also keine Minderung möglich.
- Ständig verdrecktes Treppenhaus (Sand, Nässe) Haustür verzogen - gibts hier Einspruchsmöglichkeiten des Mieters, zb. Forderung, daß zeitnah gesäubert wird?
- Treppenhaus ist lediglich verputzt, kein Anstrich.
- Unangekündigte Lärmarbeiten durch den heimwerkenden Hausherrn=Vermieter (Sa ab 8.30)
- Gehweg Stolperpfad aus wahllos gelegten Gehwegsteinen, Fugen teils mehrere cm, Stolpergefahr, dazu abends/ nachts nicht beleuchtet.
- Problem ist, daß viele Aussagen des Vermieters (das wird so …) nicht vertraglich fixiert sind, aber das Ziel hatten, dem Mieter die Wohnung schmackhaft zu machen.
Einerseits müsste man annehmen, daß der Vermieter den Mieter schon beim Vertragsabschluß fairer Weise hätte aufmerksam machen müssen, daß die Arbeiten wohl noch mindestens 2-3 Jahre andauern würden.
Andereseits sollte der Mieter nicht mit Minderungsansprüchen das Mietverhältnis zerrütten wollen!
Ziel ist wohl immer ein harmonisches zusammenwohnen, aber in einem solchen Fall müsste man ja wirklich davon ausgehen, daß der Vermieter von sich aus, dem Mieter einiges abverlangt.
Gruß,
Michael
Hallo,
mich interessiert eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall:
Angenommen man entscheidet sich für eine Wohnung, in einem
Haus das gerade renoviert wird (Treppenhaus neu verputzt,
Garten / Gehweg wird saniert, Fassade soll isoliert werden)
Die Wohnung selbst ist fertig renoviert. Der Vermieter will im
Vertrag auch nicht festlegen, ob dies alles bis Jahresende
fertig ist.
Jetzt vergehen die Monate und es wird nur ab und zu Wochenends
Heimwerkermässig gearbeitet. Es stellt sich heraus, daß die
Maßnahmen wohl noch 2-3 Jahre benötigen. Äüßerlich gleicht das
Grundstück (Sandhaufen, Teilsanierte Fassade behelfsmäßiger
Gehweg) einer Baustelle.
…usw
Wenn das schon so lange ist mit Ende offen sollte man die Mieete kürzen
Bei erheblichen Bauarbeiten im und am Haus über 6 Monate hinweg - 22-25 % Mietminderung ~ LG Hannover, WuM 86, 311; LG Darmstadt Az.: 17 S 284/82
Wolfgang
Nachfrage
Hallo Wolfgang,
danke für deine Hinweise.
Wenn das schon so lange ist mit Ende offen sollte man die
Mieete kürzen
Bei erheblichen Bauarbeiten im und am Haus über 6 Monate
hinweg - 22-25 % Mietminderung ~ LG Hannover, WuM 86, 311; LG
Darmstadt Az.: 17 S 284/82
Wolfgang
In den Texten wird aber immer von Beeinträchtigungen (Dreck, Schmutz, Lärm, etc.) gesprochen. In meinem fiktiven Fall sei es „nur ein Dreckloch“, sprich: Sand, Matsch etc. - werde immer ein bißchen gebastelt. Ob die Fassade zur Hälfte isoliert ist - da steht kein Gerüst, ob das ne Baustelle ist, darüber kann man streiten! Es gibt auch kein „typisches Baustellenschild“ (Bautafel, die üblicherweise ausgestellt sein muß).
Der Vermieter würde sagen, daß ist keine Baustelle, nur wildwucherndes Gelände, eine unrenovierte Fassade etc. Der Vermieter (Bewohner) siehts eben anders …
Gruß,
Michael
Hallo Wolfgang,
danke für deine Hinweise.
Wenn das schon so lange ist mit Ende offen sollte man die
Mieete kürzen
Bei erheblichen Bauarbeiten im und am Haus über 6 Monate
hinweg - 22-25 % Mietminderung ~ LG Hannover, WuM 86, 311; LG
Darmstadt Az.: 17 S 284/82
Wolfgang
In den Texten wird aber immer von Beeinträchtigungen (Dreck,
Schmutz, Lärm, etc.) gesprochen. In meinem fiktiven Fall sei
es „nur ein Dreckloch“, sprich: Sand, Matsch etc. - werde
immer ein bißchen gebastelt. Ob die Fassade zur Hälfte
isoliert ist - da steht kein Gerüst, ob das ne Baustelle ist,
darüber kann man streiten! Es gibt auch kein „typisches
Baustellenschild“ (Bautafel, die üblicherweise ausgestellt
sein muß).
Sowas kann tatsächlich ein Problem sein
Die Fassade die nicht gemacht wird ist keine Baustelle
und ein Treppenhaus in dem nicht gearbeitet wird sondern das nur (in den Augen des Mieters) nicht fertig ist ebenfalls nicht.
Wolfgang
Der Vermieter würde sagen, daß ist keine Baustelle, nur
wildwucherndes Gelände, eine unrenovierte Fassade etc. Der
Vermieter (Bewohner) siehts eben anders …
Gruß,
Michael