Mietshaus renovieren, Vermieter möchte Qualität der Farbe vorschreiben

Hallo, wir sind gerade beim umziehen, in unserem alten gemieteten Haus sind wir am Streichen und Lackieren der Türen / Türzargen alles in weiß.
Im Mietvertrag steht nichts über Qualität der Farbe darin.

Heute ruft mein noch Vermieter an und meint Er möchte mit mir durchsprechen welche Farbe ich nehmen solle dabei dreht es sich nicht um ( grün, gelb oder rot ) sondern die Qualität.

Darf Er das machen, kann Er mir die Qualität der Farbe vorschreiben ???

Eine gesicherte Antwort kann ich nicht geben. Aber eher nicht. Aus Erfahrung kann ich nur sagen das in der Regel „bessere“ Farbe auch besser deckt also weniger Arbeit bedeutet. Am besten mit dem Vermieter sprechen und fragen ob er die Mehrkosten übernimmt. Dann wäre alles klar… Leider kann ich nicht mehr dazu schreiben.
Gruß aus Frankfurt. Michael

Danke Michael, das die Farbe gut deckt und alles sauber gestrichen sein muss, ist klar. Aber die Qualität z.B Premium Farbe…kann Er wohl kaum vroschreiben.

Hallo alleinallein1,

Tut mir leid, aber kann in diesem Fall keine Empfehlung aussprechen.

MfG
Winfried Lauer

Moin!
Nach einem Standartmietvertrag, muss eine Renovierung in mittlerer Qualität und Güte ausgeführt werden.
Somit soll es auch dem ambitionierten Laien möglich sein, eine vernünftige Renovierung durchzuführen.
Das heißt für Sie, dass Sie mit Materialien im mittleren Preissegment ein vernünftiges Ergebnis abliefern können.
Es kann natürlich sein, dass Ihr Vermieter zB. nur Acryllacke verwendet haben möchte (keine Lösungsmittel / verfärben sich kaum )!?
Da ich selber Vermieter bin und auch schon den Fall hatte, das ein Renovierungsanstrich von einer Raucherin mit einer 6€/10L Wandfarbe gemacht wurde, bin ich da schon sensibel…Die Farbe war umsonst gestorben!!! Schlimmer als vorher!!!
Aber lassen Sie sich nicht verrückt machen! Wenn Sie eine vernünftige Arbeit abliefern (alles wieder richtig weiss) dann muss man sich als Vermieter damit zufrieden geben.
Wenn Sie aber einen „Vermieterarsch“ haben, dann nutzt nicht mal Blattgold! Dann sollten Sie sich statt Farbe gleich einen guten Anwalt suchen…
Alles Gute

Hallo,

dass er die Farbe nicht bestimmen darf ist mal sicher, aber bzgl. der Qualität weiss ich leider überhaupt Nichts- sorry, aber viel Glück!
LG Canimhaluk

Tut mir leid, aber eine solche Frage kann nur ein Anwalt beantworten.

Den „Weisungen des Vermieters“ brauchen Sie nicht zu folgen. Sie koennen die billigste Farbe aus den Baumarkt nehmen. Mehre Kolegen von mir, die die Wohnung gewechselt oder Verwandten geholfen haben, erzaehlen immer wieder welche Blueten dieser Zustand treibt. Der Vormieter klebt den billigsten Mist an die Wand und der Nachmieter reisst alles wieder runter und macht alles wieder neu. Als ich damals meine erste Wohnung mietete (vor 15 Jahren) habe ich mit dem Mieter vertraglich festgelegt: Nach beenden des Mietverhaeltnisses erfolgt die Uebergabe der Wohnung Besenrein. Ein aehnliches Problem sind Spezialeinbauten, die der Vormieter anteilsmaessig verguetet haben will (Vertaefelung, Pakett oder Wandschraenke). Da gibt es nur eins: Eisgesicht aufsetzen und ganz leise sagen "Will ich nicht! Bezahlen? Nein. ich bestehe auf Orginalzustand!
Ist die Zimmerdecke nach dem entfernen der Vertaefelung ein Schweizer Kaese muss er die Decke erneuern. Wenn Ihnen der Vermieter doof kommt, drohen Sie mit dem Mieterbund. Kommt es ganz hart, bekommen Sie fuer 30 - 50 €uro bei Verbraucherzentralen Gerichtsfeste Rechtsauskuenft. Und,das wuerde ich dem Dingsbums unter die Nase reiben, der Unterlegene zahlt bei einer Privatklage alles auch Ihre Anwaltskosten. Streiten Sie nicht, anhoeren und sofort Rechtsanwalt einschalten. Ich habe Typen kennengelernt die gegen ihre eigene Erkenntnis das sie im Unrecht sind, das Gegenteil behaupten. Entlarvt gaben sie die Antwort:Ich wollte es Probieren… Ich sage Ihnen die Welt ist schlecht…viel Glueck. Klippe23

Hallo Canimhaluk,

habe heute mit einem Geschäftskollegen gesprochen der selber zwei Wohnungen Vermietet hat, Er meinte im ist es ganz egal wenn ein Mieter die Wohnung verlasst, ob dann mit einer, übertrieben gesagt " 0815 "weiße Farbe streicht oder eine Premium Farbe nimmt…Hauptsache es sieht sauber aus…also weiß und Gut. Als Vermieter kann und darf Er auch nicht vorschreiben, wie gestriechen werden muss.

Hallo alleinallein1
bei dieser Frage kann ich Dir nicht helfen da ich Handwerker bin und mich mit mietrechtlichen Dingen nicht auskenne !!!
Ich würde mich an den deutschen Mieterbund wenden .

Gruß Schweppes

okay, wie gesagt, Farbe wusste ich sicher, dass der Vermieter da keine Vorschriften machen darf.
Dann viel Glück mit dem tollen Vermieter!
Gruß Ariane

Hallo, bei Deiner Anfrage geht’s ja mehr um Mietrecht. Da bin ich komplett überfragt. Sorry

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Erdner