Mietshaus Wasseruhr Aussenanlagen

Hallo,
wohne in einem Mietshaus mit insgesamt  7 Parteien und vor dem Haus befindet sich eine Wasserabnahmestelle, die für jeden zugänglich ist. Hierfür gibt es auch eine extra Wasseruhr.
Die Aussenanlagen werden nie gewässert aber trotzdem bezahlt jeder Mieter im Jahr die Umlage für die Wasseruhr und das verbrauchte Wasser .Ich habe in 3 Jahren dort  noch nie Wasser entnommen .
Wenn jetzt ein Mieter meint, (es sind drei Parteien ,die unten wohnen ) dass er seinen Garten ständig wässern muss …müssen alle anderen das mittragen. 
Ist das rechtens ? 

VG und Danke im Voraus 

Hallo!

Halte ich nicht für korrekt, aber klären muss es der Vermieter.

Das ist so wie mit allen Gemeinschaftseinrichtungen. Hauptsache es KÖNNTEN alle Mieter sie nutzen. Ob sie es tatsächlich tun ist eine andere Sache.

Also, haben alle Mieter einen Gartenanteil und könnten(auch dürften) deshalb vom Gemeinschaftshahn Wasser zapfen, ob mit Schlauch oder Gießkanne ?

MfG
duck313

Darf der Garten nur von einer Mietpartei oder dem Vermieter genutzt werden, sind die anfallenden Kosten nicht auf die (restlichen) Mieter umlagefähig, § 2 Nr. 10 BetrKV.

G imager