Mietsicherheit

Hallo,

Angenommen ein Mieter hat ein Depot mit Bundesschatzbriefen bei einer Bank eröffnet. dieses läuft als Mietsicherheitskonto, zugunsten des Vermieters und darf nur mit seiner Unterschrift aufgelöst werden.
Angenommen, der Vermieter holt sich das geld von der bank einfach ab, ohne den Mieter zu benachrichtigen und das auch noch VOR Ablauf der Mietzeit.
Ist das rechtens?

Was kann man tun, wenn der Vermieter dem Mieter dann einen Teil der MS überweist und den Rest einbehält, weil ein durch den Vermieter bestellter Malermeister z.B. gestrichene Türzargen als nicht fachgerecht gestrichen beurteilt obwohl es ja heißt: mittlere Güte ?
(Die Zargen waren im Übrgen bei Einzug schon renovierungsbedürftig)

Der Vermieter dann einfach einen Maler auf Kosten der Mieter bestellt?

gruß
schnuppa3

Hallo,

Angenommen ein Mieter hat ein Depot mit Bundesschatzbriefen
bei einer Bank eröffnet. dieses läuft als
Mietsicherheitskonto, zugunsten des Vermieters und darf nur
mit seiner Unterschrift aufgelöst werden.
Angenommen, der Vermieter holt sich das geld von der bank
einfach ab, ohne den Mieter zu benachrichtigen und das auch
noch VOR Ablauf der Mietzeit.
Ist das rechtens?

Wird wohl nicht gemacht worden sein. Die Frage ist für mich nicht nachvollziehbar, weil Banken zwar vieles tun, aber hier schon vorsichtig sind. Der Kunde wird informeirt, wenn der Vermieter Ansprüche erhebt.

Was kann man tun, wenn der Vermieter dem Mieter dann einen
Teil der MS überweist und den Rest einbehält, weil ein durch
den Vermieter bestellter Malermeister z.B. gestrichene
Türzargen als nicht fachgerecht gestrichen beurteilt obwohl es
ja heißt: mittlere Güte ?
(Die Zargen waren im Übrgen bei Einzug schon
renovierungsbedürftig)

Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Auch, wenn eine Wohnungsübergabe erfolgt ist, was vereinbart wurde oder ob eine Nachfrist zur Beseitigung der Mängel gestellt war.

Der Vermieter dann einfach einen Maler auf Kosten der Mieter
bestellt?

Ja, aber nur, wenn er den Mieter aufgefordert hat, nachträglich die Wohnung zu richten und der Mieter hat den vereinbarten Termin nicht wahrgenommen. Empfehle in einem solchen Fall die Beratung durch einen Anwalt oder Mieterverein.

Gruss Günter