Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir bei folgendem Fall helfen. A (Hauptmieter) und B (Untermieter) vereinbaren ein Aufhebungsvertrag und lösen das Mietverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen auf.
Da B aufgrund persönlicher Differenzen mit A aber bereits zum Ende des Mietverhältnisses alle Verbindlichkeiten beseitigt haben möchte, besteht er auf eine sofortige Verrechnung der anfallenden Strom-, Betriebs- und Nebenkosten mit der Mietsicherheit und der Auszahlung des Restbetrags noch vor der Jahresendabrechnung der vermietenden Wohnungsbaugesellschaft und des Stromversorgers.
Gibt es ein Recht des Untermieters B, eine solche vorzeitige Auszahlung der Mietsicherheit zu verlangen?
Welche Regelung genau gibt dem Vermieter A das Recht, die Mietsicherheit erst bei Bekanntwerden des tatsächlichen Strom-, Wasser- und Gasverbrauchs zu behalten?
Vielen Dank