Mietsicherheit Reinigung

Meine Vermieterin will mir nicht die gesamte Mietsicherheit zurück geben, da bei der Übergebe die Fenster nicht geputzt waren. Außerdem hat Sie einen Riss im Waschbecken entdeckt, der vor meinem Einzug angeblich nicht da gewesen war. Sie hat in einem Schreiben noch andere Kleinigkeiten beanstandet. Was kann ich tun? Muss ich für die Reinigung der Fenster und für das Entkalken des Badezimmers aufkommen?
Kann gerne das Schreiben miener Ex-Vermieterin zusenden.
Mitte um einen kurzen Ratschlag!
Danke!!!
Gruß Winfried

Hallo.

Ob ein Anspruch der Vermieterin besteht, kann aus der Ferne nicht seriös beantwortet werden. Wenn tatsächlich ein Riss im Waschbecken vorhanden ist, müssten Sie Schadensersatz leisten. Dabei muss die Vermieterin allerdings den Abzug Neu für Alt beachten. Sie kann also nicht für den Ersatz eines 10 Jahre alten Waschbeckens den vollen Betrag verlangen.

Hinsichtlich der Fenster kommt es auf die vertragliche Gestaltung an, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben müssen. Wenn die Wohnung nur „besenrein“ übergeben werden musste, dürfen keine allzu großen Ansprüche von Seiten der Vermieterin gestellt werden.

Sie sollten die Abrechnung abwarten und können dann, falls Sie sich übervorteilt fühlen sollten und die Vermieterin keinen Abzug Neu für Alt vorgenommen hat, den Restbetrag einfordern.

Hallo Winfried,
die Wohnung muß lediglich besenrein übergeben werden,man muß keine Fenster putzen und auch das Bad nicht entkalken.Laß das Schreiben beim örtlichen Mieterverein überprüfen.

MfG

Andrea

Hallo Winfried:
für alle Beanstandungen gilt:
Der Vermieter muss eine schritfliche Nachfrist setzen, bis wann die Mängel und welche Mängel abgestellt sein müssen, um Ärger zu vermeiden einfach Fenster putzen (ist ja wohl das kleinste Übel)
Entkalken und Tiefenreinigungen: nicht von IHnen zu erbringen.
Riss im Waschbecken allerdings, sofern nicht bei Einzug im Protokoll festgehalten kann auf Sie gemünzt werden (–> Haftpflicht ?!)

Hallo Winfried,

entscheidend ist die Frage, ob bei der Übergabe ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll erstellt wurde und was darin steht. Erbitte Nachricht.
Die Übergabe der Wohnung muss in einem ‚vertragsgemäßen‘ Zustand erfolgen. Dazu gehört, dass die Wohnung sauber/besenrein übergeben wird. Ich würde evtl. anbieten, Fensterputzen und Kalkreste entfernen nachträglich anbieten aber nicht bezahlen.

Gruß, walser.

Hallo,

es kam zu keiner Wohnungsübergabe, weil der Vermieter am Tag der Übergabe (Termin war bekannt), nicht erreichbar war. Habe dann per Einschreiben die Schlüssel „übergeben“. Vermieter hat die Wohnung anschliessend alleine „entgegengenommen“.
Gruß
Winfried

Hallo Winfried,

ich habe das Übergabe-Protokoll beim Einzug gemeint. Wenn auch beim Einzug Protokoll erstellt wurde, kannst Du Dich auf den Standpunkt stellen, dass der Riss schon beim Einzug vorhanden war; das wäre dann nicht zu widerlegen.
Gruß, walser.

Hallo Winfried,

entschuldige wenn ich Deine anfrage nicht beantwortet habe, Ich kann mir es nicht erklären.
Sollte Deine Frage noch aktuell sein, sende mir das Schreiben Deiner Vermiterin per Mail. Meine Mailadresse: [email protected]. Bin allerdings nur noch bis Mitwoch dieser Woche erreichbar, fahre dann für 14 Tage in Urlaub.
Mit netten Grüßen
Willi