Hallo, Mieter X hat im Febr. 2002 seinem Vermieter eine „Verpfändung von Sparguthaben zugunsten von Vermietern“ als Mietsicherheit übergeben. Mittlerweile wurde das Haus zweimal verkauft und Mieter X ist im Februar 2009 Jahres ausgezogen und wartet seitdem auf die Freigabe der Verpfändung durch den Vermieter. Nun hat Mieter X von einer Freundin erfahren, dass man solche Verpfändungen bei Eigentümerwechsel umschreiben lassen muss. Also hat Mieter x bei der Bank angerufen, um zu erfragen ob alles noch so ist wie zum Stand Februar 2002. Man teilte ihm bei der Bank mit, dass das Konto gar nicht mehr existiere, da der Vermieter bereits Ende April 2002 Zugriff auf das Sparvermögen genommen hat und somit kein Geld mehr auf diesem Konto ist. Mieter X hat seinerzeits keine Info der Bank erhalten. Zu dem Zeitpunkt, wo der Vermieter sich das Konto hat auszahlen lassen, bestanden keiner Ansprüche gegen den Mieter X (wohnte ja grad erst 1 Monat in der Wohnung)
Hat schon mal jemand ähnliche oder gleiche Erfahrung gemacht und kann jemand sagen, ob der Vermieter das überhaupt darf ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Hallo,
Hat schon mal jemand ähnliche oder gleiche Erfahrung gemacht
und kann jemand sagen, ob der Vermieter das überhaupt darf ?
Nein, darf er nicht.
Für die Kaution ist nun der jetzige Vermieter/Eigentümer dein Ansprechpartner ! Dieser sollte jetzt umgehend informiert werden.
Gruß
Wolfgang