Ich habe vor kurzem meine Wohnung gewechselt und jetzt meine Mietsicherheit (Kaution) zurueckerhalten. Ich glaube aber mal gelesen zu haben, dass der Vermieter das Geld gewinnbringend anlegen muss und dies dem Mieter mit auszahlen muss. Liege ich damit richtig? Wer kann mir mit ner Antwort helfen?
Ich habe vor kurzem meine Wohnung gewechselt und jetzt meine
Mietsicherheit (Kaution) zurueckerhalten. Ich glaube aber mal
gelesen zu haben, dass der Vermieter das Geld gewinnbringend
anlegen muss und dies dem Mieter mit auszahlen muss. Liege ich
damit richtig? Wer kann mir mit ner Antwort helfen?
Der Vermieter muss die Kaution zum Zinssatz der Bundespost mindestens verzinsen. Sofern er das Geld anlegt und höhere Zinsen erhält, ist er verpflichtet, auch höhere Zinsen zu erstatten.
die Kaution muss verzinst werden, zu dem Zinssatz, der auf ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist gezahlt wird. Üblicherweise soll der Vermieter so ein Sparbuch pro Mieter auch tatsächlich haben. Allerdings trägt der Mieter bei der Endabrechnung evtl. Kosten für die Auflösungs so eines Sparbuchs.
die Kaution muss verzinst werden, zu dem Zinssatz, der auf ein
Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist gezahlt wird.
Üblicherweise soll der Vermieter so ein Sparbuch pro Mieter
auch tatsächlich haben. Allerdings trägt der Mieter bei der
Endabrechnung evtl. Kosten für die Auflösungs so eines
Sparbuchs.
„Üblicherweise“ entspricht nicht dem gesetz. Der Vermieter muss - getrennt von seinem Vermögen - die Kaution als Kautionssparbuch anlegen und zwar auf den Namen des Mieters. Legt er die Kaution auf seinen Namen an hat er nicht nur dem Mieter die Zinsabschlagsteuer auszuzahlen, sondern auch die Kosten der Auflösung eines Sparbuches zu tragen.