Mietskauf,verkäufer verstorben,an wen zahle

… ich wenn die frau das erbe ausschlägt und ein nachlassverwalter alles verwaltet.muß er mich nicht darüber informieren das der verkäufer des hauses tod ist und darf das konto des verstorbenen noch bestehen???an wen hab ich fast 4 jahre bezahlt???ist das rechtens und muß ich das haus bis zum ende zahlen obwohl kein erbe da ist???danke schon mal im vorraus für eure tips.

Der Nachlassverwalter ist in der Regel legitimiert, offene Forderungen des Verstorbenen geltend zu machen und zu kassieren. Er muss die Schuldner kontaktieren. Welche Konten er verwendet, ist seine Sache. Die Verwaltung ist in der Regel beendet, wenn der Erbe gefunden worden ist und keine Verwaltungsprobleme bestehen. Ihre Schulden gegenüber dem Erben/den Erben werden nicht geringer oder gar gegenstandslos nur durch den Tod des Gläubigers, es sei denn es handelt sich um eine Rentenverpflichtung, die auf Lebenszeit des Verkäufers läuft. Wenn die Witwe die Erbschaft ausgeschlagen hat, dann erhöht sich das Erbe zugunsten der Verwandten wie z.B. Geschwister, Neffen, Onkel etc.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.