Angenommen, ein Mieter hat 1994 eine Neubauwohnung für einen qm-Preis von 7,4 Euro angemietet. Mittlerweile gilt laut Mietspiegel für eine gleichwertige Wohnung ein qm-Preis von 6,6 Euro.
Kann man eine Verringerung der Miete verlangen?
Danke für einen Hinweis.
Angenommen, ein Mieter hat 1994 eine Neubauwohnung für einen
qm-Preis von 7,4 Euro angemietet. Mittlerweile gilt laut
Mietspiegel für eine gleichwertige Wohnung ein qm-Preis von
6,6 Euro.
Kann man eine Verringerung der Miete verlangen?
Man kann schon. Zuerst sollte aber dazu der Vermieter darlegen, wie er zu seiner Einstufung gekommen ist, dann kan man dort einhaken, wo der Ansatz übertrieben ist - vielleicht ist aber auch seine Forderung berechtigt.
Die Mietspiegel lassen ja eine Mietspanne von/bis zu um Qualitätsunterschieden in Lage und Ausstattung Rechnung zu tragen. Wie die ungefähr zu Bewerten sind, steht im Mietspiegel - begreiflicherwiese werden Mieter und Vermieter oftmals zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Wolfgang D.
Der Mieter hat seit 1994 anstandslos diese 7,4 pro qm bezahlt, die jetzt aber nur noch 6,6 (lt. Mietspiegel eher das eher obere Ende der Fahnenstange) wert sein soll. Wer muss da wem was beweisen?
Hallo!
Kann man eine Verringerung der Miete verlangen?
Ich wüsste nicht, mit welchem Recht man das verlangen können sollte. Mietspiegel werden bei Mieterhöhungsverlangen interessant. Wenn die Mieten drum herum abfallen, kann man umziehen - eine bessere Lösung fällt mir nicht ein. Nun ja, man kann natürlcih den Vermieter auch höflich fragen, mit dem Argument, dass man sonst auszieht und er aufgrund der Vergleichsmieten sicherlich zu dem Preis ohnehin niemanden finden wird. Aber einen Anspruch kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Gruß,
Florian.
Der Mieter hat seit 1994 anstandslos diese 7,4 pro qm bezahlt,
die jetzt aber nur noch 6,6 (lt. Mietspiegel eher das eher
obere Ende der Fahnenstange) wert sein soll. Wer muss da wem
was beweisen?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine niedrigere Miete. Die Wohnung wurde zu dem Preis angemietet. Wenn dem Mieter die Wohnung das Geld nicht mehr wert ist, kann er jederzeit kündigen.