Mietspiegel

Hallo,

in wiefern sind Mietspiegel rechtlich relevant.

Oder besser angenommen, dass jemand seit fünf Jahren in einer Wohnung wohnt und der Vermieter nun beschließt die Miete um 10% zu erhöhen, allerdings keine Begründung angibt, oder vorzuweisen hat (wie beispielsweise Sanierungen etc.). Weiterhin angenommen der offizielle Mietspiegel der Stadt für eine entsprechende Wohnung dieser Klasse (Austattung, Größe, Lage, Komfort, Hausalter) ist deutlich höher, als der neue Mietpreis.

Wäre es möglich eine solche Mietkostenerhöhung ‚abzulehnen‘ (oder: unter welchen Umständen, wäre dies möglich)? Welche möglichen Konzequenzen hätte dies für Mieter/Vermieter?

Vielen Dank für anregende/sinnvolle Beiträge!

Mit freundlichen Grüßen,
Kevin

Hallo.

Der Vermieter kann die Miete bis zu maximal 20 % innerhalb von drei Jahren erhöhen.

Voraussetzung ist, dass er die Formalien einhält. Der Vermieter muss sein Mieterhöhungsverlangen begründen, z. B. mit dem örtlichen Mietspiegel, einem Gutachten oder unter Hinweis auf Vergleichswohnungen.

Wenn der Vermieter die Formalien eingehalten hat und der Mieter seine Zustimmung zur Mieterhöhung nicht erteilt, dann kann der Vermieter gerichtlich auf Zustimmung klagen.

Gruss.

Hallo,

erstmal Danke für die rasche Antwort :smile:.

Wie sieht es aus, wenn der Mieter sich zwar in einem Schreiben auf den Mietspiegel bezieht, dieser allerdings nicht offiziell/anerkannt ist und der offizielle Mietspiegel unterhalb der neuen Mietkosten liegt.

–>Anders gesagt: Ist der offizielle Mitspiegel als Obergrenze für die Mietkosten zu sehen, falls kein Gutachten vorliegt / Vergleichsobjekte existieren.

Mit freundlichem Gruß,

Kevin

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Hallo,

erstmal Danke für die rasche Antwort :smile:.

Wie sieht es aus, wenn der Mieter sich zwar in einem Schreiben
auf den Mietspiegel bezieht, dieser allerdings nicht
offiziell/anerkannt ist und der offizielle Mietspiegel
unterhalb der neuen Mietkosten liegt.

–>Anders gesagt: Ist der offizielle Mitspiegel als Obergrenze
für die Mietkosten zu sehen, falls kein Gutachten vorliegt /
Vergleichsobjekte existieren.

Mit freundlichem Gruß,

Ich gehe mal davon aus, du meinst mit „offizieller Mietspiegel“, den „qualifizierten Mietspiegel“. Der qualifizierte Mietspiegel ist nur etwas ähnliches wie ein „Indiz“ im gerichtlichen Verfahren für den Richter, damit er das Mieterhöhungsverlangen beurteilen kann. Der Vermieter kann selbstverständlich im Zivilprozess den qualifizierten Mietspiegel z. B. mit Hilfe eines Gutachtens widerlegen.

Mietenspiegel, nicht gemieteter Spiegel :wink:
HI

in wiefern sind Mietspiegel rechtlich relevant.

Sofern sie aktuell sind, sind die der offizielle Maßstab für alle darin betreffenden Wohnungen (meist bis 130 qm) für diese Ort.

Oder besser angenommen, dass jemand seit fünf Jahren in einer
Wohnung wohnt und der Vermieter nun beschließt die Miete um
10% zu erhöhen,

Der VM kann alle 12 Monate die Miete erhöhen bis auf Mietenspiegelniveau sofern diese keine Staffelvereinbarung etc. beinhaltet. Da 3 Moante Ankündigung dazugehört, wären Mieterhöhungen alle 15 Monate möglich.

allerdings keine Begründung angibt,

Das wäre für den M günstig.

oder
vorzuweisen hat (wie beispielsweise Sanierungen etc.).

Als Begründung einer normalen Mietanpassung reicht für den VM eine Erhöhung aus wirtschaftlichen Gründen aus. Eine Modernisierungsmietanpassung erfordert mehr. Diese kann zusätzlich zur normalen Mietenspiegel verlangt werden. Deshalb gilt der Mietenspiegel auch nicht bei Sanierungsmieterhöhungen.

Weiterhin angenommen der offizielle Mietspiegel der Stadt für
eine entsprechende Wohnung dieser Klasse (Austattung, Größe,
Lage, Komfort, Hausalter) ist deutlich höher, als der neue
Mietpreis.

Dann sollte sich der M über seinen noch günstigen Mietpreis freuen und hoffen das dieses monatliche Geldgeschenk (vielleicht im Gegenwert immer noch einer [statt bislang zwei] Tankfüllung Benzin) vom VM noch sehr lange anhält. Das kann gut funktionieren solange der VM mit dem M zufrieden bleibt.

Wäre es möglich eine solche Mietkostenerhöhung ‚abzulehnen‘

Möglich schon, wie der Vorposter schon schrieb. Der VM kann die Zustimmung einklagen. Zudem wird der VM seine Einstellung zum moderaten Mietpreis überdenken und die Miete in Zukunft gleich auf Mietenspiegelniveau bringen. Dann spart der VM sich die häufigen Klagen bei geringen Mietanpassungsverlangen.

(oder: unter welchen Umständen, wäre dies möglich)?

bei Unzufriedenheit immer, nur ob dies von Vorteil wären…

Welche
möglichen Konzequenzen hätte dies für Mieter/

s. o.
Bei einer für den M verlorenen Klage auf Zustimmung ist der M meist sauer und zieht oft wegen der Schmach aus.

Vermieter?

Der wäre einen uneinsichtigen M los, ggf. muß der VM neu vermieten zB zum Mietenspiegelpreis. Das wäre aber sowieso sein Geschäft…

Vielen Dank für anregende/sinnvolle Beiträge!

bitte

vlg MC

Hallo,
Mietspiegel ist gebraeuchlicher als Mietenspiegel. Es gibt gedruckte Versionen vom Mietspiegel. Nach wikipedia auch korrekt. Und nach google 20x mehr Fundstellen bei Mietspiegel. Nur die Hamburger Ecke scheint einen eigenen Fisch zu braten.
Gruss Helmut

Hi

Dies wurde von mir auch so vorgefunden. Doch nur weil es die Mehrheit so macht, muß es nicht zwangsläufig richiger sein.

Es geht doch um (allgemein) Mieten (Plural) von Wohnraum. Bei einem Fahrzeug spricht man von Mietwagen, bei einer Wohnung um Mietwohnung.

Bei einer Menge von Mietwohnungen die für einen Mietenspiegel herangezogen wurden wäre eben die Mehrzahl der Mieten eingegangen, nicht die Miete einer Wohnung.

Sofern wäre es logisch sich bei einem Mietenspegel zu orientieren als bei einem Mietspiegel, der wohl nur von einer Wohnung stammen kann.

vlg MC

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