laut Mietspiegel Schwäbisch Gmünd darf der Vermieter für 135 qm 615€ Kaltmiete maximal verlangen. Dies gilt aber für den momentanen Standard (wärmegedämmte Scheiben, Einbauküche… etc.) es sind aber Holzfenster von annodazumal verbaut, keine Einbauküche, Aussenputz verfallen, Dachstuhl nicht gedämmt usw. Kann man dagegen vorgehen trotz bestehendem Mietvertrag???
Nein - keine Chance. Der Mietspiegel greift nur bei Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ein, nicht aber bei bereits bestehenden Mietverträgen. Bei einer Neuvermietung kann der Vermieter grundsätzlich verlangen was er will.
laut Mietspiegel Schwäbisch Gmünd darf der Vermieter für 135
qm 615€ Kaltmiete maximal verlangen.
Hmm, die Mietenspiegel gelten üblicherweise nur für Wohnungen unter 130 qm. Wäre dies an dem Ort auch so?
Dies gilt aber für den
momentanen Standard (wärmegedämmte Scheiben, Einbauküche…
etc.) es sind aber Holzfenster von annodazumal verbaut, keine
Einbauküche, Aussenputz verfallen, Dachstuhl nicht gedämmt
usw.
Dies wären Punkte für einen qualifizierten Mietenspiegel.
Kann man dagegen vorgehen trotz bestehendem
Mietvertrag???
Nur wenn der VM eine Netto-Mieterhöhung über einen gültigen aktuellen und für die Wohnungsgröße zutreffenden Mietenspiegel verlangt. Dann aber nur gegen die Erhöhung nicht aber gegen die bestehende Miete.
Alles anderer hätte man sich vor dem Abschluß des MV überlegen müssen.
Erst abschließen und dann nachverhandeln bringt meist Ärger und keinen Erfolg.