Hallo,
weiß jemand von Euch, wo ich einen Mietspiegel zu Gewerbeobjekten herkriege?? Muss rausfinden, was eine vermietete Gewerbehalle mit Bekranung so in etwa Miete kosten darf!
Wäre superdankbar für Tipps, an wen ich mich da wenden kann!
für Gewerbeobjekte gibt es keinen „Mietspiegel“, da der Vermieter für Gewerberaum in der Preisgestaltung völlig frei ist. Eine Mietpreisüberhöhung gibt es nicht, es sei denn es liegt ein Fall der „Sittenwidrigkeit“ (auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung) vor. Auch das „normale“ Mietrecht mit Kündigungsschutz etc. greift in weiten Teilen im gewerblichen Mietrecht nicht ein.
Es macht nur Sinn, die entsprechenden Angebote miteinander zu vergleichen (z. B. die Zeitungsinserate) und anhand dessen zu beurteilen, ob die Miete angemessen oder überhöht ist.
Viele Grüsse
BM
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Hallo,
weiß jemand von Euch, wo ich einen Mietspiegel zu
Gewerbeobjekten herkriege?? Muss rausfinden, was eine
vermietete Gewerbehalle mit Bekranung so in etwa Miete kosten
darf!
Wäre superdankbar für Tipps, an wen ich mich da wenden kann!
Hallo Sonja,
die meisten Kommunen - meist bei einem Gutachterausschuss der Kommune angesiedelt - führen neben - wenn vorhanden - einem Mietspiegel für Wohnungen - auch eine Datei über Grundstückspreise und über Gewerbeobjekte. Daher ist es sinnvoll bei der Kommune nachzufragen. Vielleicht gibt es auch ein Amt für Gewerbeförderung oder ähnlich. Diese haben meist auch eine Datei, zumindest aber können Hinweise zu den Preisen gegeben werden.
Im Gewerebereich sind Mieten/Pachten frei vereinbar. Es gibt dort - mit Ausnahme von strafbaren Handlungen - keine Beschränkungen. Auch die oft zitierte Sittenwidrigkeit wegen angeblich zu hoher Miet/Pachtpreise bei Gewerberäumen gibt es nicht.
Hallo,
weiß jemand von Euch, wo ich einen Mietspiegel zu
Gewerbeobjekten herkriege?? Muss rausfinden, was eine
vermietete Gewerbehalle mit Bekranung so in etwa Miete kosten
darf!
Wäre superdankbar für Tipps, an wen ich mich da wenden kann!
Hi sonja,
was es für den Schutz der Normalverbruacher gibt, das gibt es nicht für Selbständige und Unternehmen.
einzige chance: Telefon, Makler anrufen fragen, angucken und bewerten, ob das Objekt passt und in die Kalkulation passt.
für gewerbliche Immobilien gibt es keinen Mietspiegel. Warum auch. Mietverträge für Gewerbeimmobilien werden i.d.R. zwischen Voll-Kaufleuten (HGB!) abgeschlossen. Ergo ist der Preis reine Verhandlungssache. Mietwucherklagen vor Gericht gibt es hier nicht.
Um die Preisentwicklungen/Tendenzen an den einzelnen Märkten (Städten) in etwa zu verfolgen, kannst du dich stützen auf die Marktberichte der „großen“ Makler, wie z.B. Müller Immobilien. Sie (und ihre Konkurrenten) geben jährlich (oder auch öfter) Infobroschüren heraus, in denen sie die allgemeinen Entwicklungen an den Top 10 Großstadt-Immobilienmärkten (Flächen, Preise, Leerstand, Prognosen usw.) darstellen. Selbstverständlich müssen auch diese Berichte sorgfältig gelesen und sachkundig interpretiert bzw. in Relation gesetzt werden. Sie bieten mit ihren Infos aber zumindest einen ersten Anhaltspunkt für Fragen wie die deinen.