Mietspiegel*seufz*

Laut Mietspiegel kann man in Euskirchen für ein Haus das 1912 gebaut wurde ca. 3 Euro/m² verlangen. Mein Haus ist aber total neu renoviert. Und zu dem Preis kann ich nicht vermieten. Was kann ich tun? In wieweit bin ich daran gebunden?
Gruß Jörg

Hallo Jörg,

Laut Mietspiegel kann man in Euskirchen für ein Haus das 1912
gebaut wurde ca. 3 Euro/m² verlangen. Mein Haus ist aber total
neu renoviert. Und zu dem Preis kann ich nicht vermieten. Was
kann ich tun? In wieweit bin ich daran gebunden?

Soweit ich weiss, gelten für komplett sanierte Häuser neuere Baujahre als Basis. Ausserdem darf man, soweit ich weiss, bis zu 20% vom Mietspiegel nach oben abweichen.

Ausserdem kommt es auch darauf an, wie vergleichbare Wohnungen in der Umgebung vermietet werden (wo kein Kläger, da kein Richter).

Kompetetente Auskünfte kann Dir hierzu übrigens der Experte GünterW geben (sofern er nicht sowieso auf den Artikel antwortet).

Ansonsten hilft evtl. ein Gang zum Haus- und Grundbesitzerverein.

Grüsse

Sven

Laut Mietspiegel kann man in Euskirchen für ein Haus das 1912
gebaut wurde ca. 3 Euro/m² verlangen. Mein Haus ist aber total
neu renoviert. Und zu dem Preis kann ich nicht vermieten. Was
kann ich tun? In wieweit bin ich daran gebunden?
Gruß Jörg

Hallo Jörg,

wo liegt das Problem ? Wenn der Mietspiegel anerkannt ist und auch von den zuständigen Gerichten anerkannt wird, hast Du Dich an die Vorgaben zu halten. Aber,

ich unterstelle, dass der Mietspiegel in Altbau bis 1948, in modernisierter Altbaute, in Neubau 1948 - 1960, Neubau 1960 - 1968 usw. aufgeteilt ist. Üblicherweise wird die Wohnlage (einfach, mittel, gut, bestens), Ausstattung („ohne HZ und ohne Bad/Dusche“, „mit HZ oder mit Bad/Dusche“ oder „mit HZ und mid Bad/Dusche“ dargestellt. Oft sind es drei oder vier Gruppen der Wohnfläche. Hinzu kommen diverse Zuschläge oder Abzüge, die getrennt aufgelistet sind und Sonderzuschläge für komplett angemietete Häuser.

Du scheibst nun, dass Du komplett renoviert hast. Frage an Dich. Hast Du alles neu gestrichen oder soll ich unter Deinem Hinweis annehmen, dass Du diese Wohnung modernisiert hast ? Renoviert bedeutet gemalert, tapeziert oder geweisst. Modernisiert heisst, dass die Wohnung auf einen modernen Zustand versetzt wird, der in einer ganz bestimmten Baujahresgruppe , wenn es ein Neubau wäre, vorhanden ist. Modernsierung dient zur Kosteneinsparung für Energie usw. u.a. auch.

Wenn es eine Modernisierung ist, was wurde verändert ? Hast Du die Einteilung der Räume verändert (wurden z.B. Räume die nur durch andere Räume zugänglich waren so gestaltet, dass diese Räume nun einzeln zugänglich sind), Heizung installiert (welche war vorher drin), Fenster eingebaut, usw.

Unter gewissen Voraussetzungen, wenn eine Modernisierung entsprechend so ist, dass eine Wohnung so umgebaut wurde, dass sie nach heutigen Gesichtspunkten neu gebaut würde, kann von Dir unter Abwägung aller Punkte sogar die Einordnung unter das Baujahr ab 1990 vorgenommen werden.

Eine andere Lösung wäre, den Mietpreis für „Altbau modernisiert“ zu nehmen und in der Kalkulation bis zu 50 % die anteiligen Kapitalkosten einzuplanen. Die günstigere Lösung ist aber immer, wenn alles umgekrempelt wurde, die Wohnung in einem anderen Baujahr unterzubringen.

Vorschlag. Teile mir die Daten direkt mit. Eine Antwort sprengt den hier möglichen Rahmen.

Gruss Günter