Liebe/-r Experte/-in,
Wir mussten nach 10,5 Jahren von unserer Mietswohnung ausziehen(zu klein).Unser Vermieter sagte, das wenn wir selbst Nachmieter finden würden,wir jederzeit aus dem Vertrag rauskönnten.Nun fanden wir auch Nachmieter,die sogar zusagten die Wohnung selbst zu streichen und sie auch ansonsten so übernehmen wollen.Daraufhin unterzeichneten sie auch den Mietvertrag.Einen Tag vor Übergabe erfuhren wir,das sie sich trennen wollen und so die Wohnung nicht beziehen werden.
Sind wir nun noch in der Pflicht mit streichen der Wände?usw.
Hallo Steve,
der unterzeichnete Mitvertrag ist verbindlich.
Somit müssen die neuen Mieter eure Wohnung nehmen.
Wie es mit dem Streichen aussieht weiß ich nicht so genau…Wenn es niergendswo schriftlich festgehalten wurde, seid ihr glaube ich in der Pflicht die Wohnung zu renovieren.
Ich hoffe euch damit etwas geholfen zu haben.
LG
Gniewosz
Nein schriftlich haben wir nichts festgehalten, aber mündlich sogar vor dem Vermieter. Ist ja für uns sehr ärgerlich.Wir haben uns darauf verlassen.Haben die Wohnung bereits komplett sauber geputzt. Normal sollten die neuen Mieter schon seit Freitag in der Wohnung sein.
Da solltest DU dir eine Rechtsauskunft vom Anwalt holen.
Solltest Du keinen Rechtschutz haben, kannst Du dir für etwa 30Euro eine schriftliche Rechtsauskunft geben lassen.
P.S. suche dir einen Rechtsanwallt auf dem Dorf,die sind meistens billiger
Mit freundlichem Gruß
conner0815