Mietstrafe nach mehr als 3 Werktagen

Hallo,

ich bin zur Ausbildung in Nürnberg und habe hier
ein Zimmer ca. 8 qm für 250 € plus 75 € Nebenkosten angemietet. Ja, 8 qm sind klein *lach* aber für die Ausbildung reicht es normal aus.
jetzt bin ich aber nicht immer hier und ich teilte meiner Vermieterin mit, daß ich erst am 8.9 wiederkomme und die Miete sofort in Bar bezahle.
ihre Antwort war: das könne ich tun, aber es würde einen Verspätungszuschlag von 20 € kosten.
Sie ließ auch nicht vernümftig mit sich sprechen.

Frage:

  1. gibt es irgendwo eine mindest qm zahl die ein Zimmer
    haben muss.

  2. ist dieser Verspätungszuschlag rechtlich OK ?

wenn möglich bitte mit der entsprechenden Rechtsquelle.

Vielen dank.

Uudin

Das Zimmer muss so gross sein , wie sie es gemietet haben
±10%.
Die Miete ist i.d.R bis zum 3.Werktag des Monats im Voraus zu bezahlen, u.U auch zwingend unbar.
Sollte aber alles im Mietvertrag stehen .

Hi,

also ich weiß leider nichts von einer mindestgröße für ein Zimmer, und ich denke das die Miete für Nbg. angemessen ist, ich habe in Bad Wörishofen etwa genauso viel gezahlt.

Den Verspätungszuschlag finde ich nicht rechtens, da der Vermieter meines wissens erst nach 3 fehlenden Mieten(ist wie bei einem Darlehen) eine handhabe hat.
Er kann zwar anmahnen, da aber wie bei Rechnungen erst mit kostenfreier Zahlungsaufforderung und nach 2 Wochen mit Mahnung und Mahngebühren, aber auch die sind Prozentual vom Wert + Aufwandsentschädigung(Porto+Telefonkosten…)zu erheben.

So hab ich das bis jetzt immer mitbekommen, da mein Vermieter sich selbst aus 2 Wochen verzug nichts macht.

Nur kurz zum Verständnis, hast du eine Kaution gezahlt? Dann hat dein Vermieter ja eine Sicherheit auf die er zurück greifen kann(selbstverständlich nur wenn es zu einer Kündigung kommt, aber da bist du ja weit entfernt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

hallo

also der Preis ist heftig da bekommt man doch schon eine 2 zimmer wohnung. aber man sieht ja was die großstädte sind! also nur nach sozialrecht steht einem einzelnen 45 qm wohnfäche zu die er vom sozialamt auch bezahlt bekommt. aber du hast ja nur ein zimmer angemietet das ist dann egal du wusstets von den 8 qm und hast es dir so gemietet. mit den 20 euro ist so ein ding, was steht den in deinem Vertag? wenn es rein geschrieben ist dann wirst du da nichts ändern können.!

also immer erst aufs kleingedruckte kucken und dann handeln nicht das sie dich noch kündigt wegen fälliger miete!.

gruß jana

Erstatten Sie unverzüglich Strafanzeige gegen die Vermieiterin wegen Mietwucher! Sie erhalten die bislang zuviel entrichtete Miete, die extrem über den Durchschnittsmieten für Nürnberg liegt,zurückerstattet und die Vermieterin wird eine empfindliche Geldsgtrafe vom Amtsgericht aufgebrummt erhalten!

Hallo

wenn im Mietvetrag „Barzahlung“ vereinbart ist dürfen sie das - aber auch nur an dem Termin der vorgeschrieben ist, also bspw. zum 3. Werktag des Monats o.ä.
Ansonsten gilt: Zahlen sie später sind Sie im Verzug.
Stellt sich der Vermieter quer weil er im Recht ist (Sie haben einfach pünktlich zu zahlen und Ende aus) kann man nichts machen.
20 € sind übertrieben und sicherlich Wucher (BGB § 123) und der Vermieter muss sie - soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart - in Verzug setzen (schriftlich mit Frist) und darf auch sicher dafür eine Gebühr verlangen. Aber ich rate Ihnen: Zahlen Sie bargeldlos mit einem Dauerauftrag (bspw. über die Eltern/ Freunde/ Verwandte) pünktlich und das Problem ist aus der Welt.

… und bitte die Antwort von firstguardian nicht beachten. Was dort steht ist Humbug.
Es gibt ein Nord-Süd Gefälle an Mietpreisen und in Städten wir N, F, M, D, HH oder anderen sind solche Mietzinsen üblich.
Außerdem: Vertrag ist Vertrag - und den haben sie ja sicher mit dem Vermieter.

vielen Dank für die Antworten !

ein paar Anmerkungen sind aber schon nötig.

  1. Generell ist es richtig, das es eine Vertragsfreiheit in Deutschland gibt, diese erträge ürfen aber nicht Sittenwiedrig oder gegen sonstiges geltendes Recht erstoßen.

  2. Klar bin ich im Verzug, jedoch wurde mir die Zahlung auf Anfrage ob es reicht dann und dann zu bezahlen immer gewährt. Mit keiner Silbe wurde erwähnt das trozdem, wenn auch im Mietvertrag vermerkt eine Strafe zu bezahlen ist.
    Diese Strafe steht in keine Verhältnis zur Miete oder zu einem Verzugszins. Ebenso erhielt ich ein Mahnschreiben, das eine derartige Bearbeitungsgebühr rechtfertigen würde.

Hier geht es wie es mir scheint nur darum abzuzocken.
Dies habe ich allerdings erst jetzt mitbekommen als ich mit einigen anderen Bewohner gesprochen habe.

Wie der Mietspiegel in Nürnberg ist weiss ich nicht werde mich aber jetzt daran machen es zu erkunden.

Nochmals vielen Dank für die vielen vielen Antworten.

Hi Uudin,
Du zahlst für 8qm 250,-- Euro kalt? Das sind über 30,–Euro pro Qm!!! Das kann nicht wahr sein- das sind ja Preise wie in Berlin-Mitte!! Mindestens ist es jedoch Wucher in meinen Augen- da ich aber das Umfeld und den Mietvertrag nicht kenne, schweige ich hierzu.

Also im Sozialwohnungsbau wird für die 1. Person 45 qm gerechnet (bei Zuteilung einer Wohnung), für jede weitere im Schnitt 15 qm mehr. Ab 5 personen z.B. wird für jede weitere Person +10 qm gerechnet. Da bei Dir ein kleiner Abzug gemacht werden muß (z.B. weil da die Toiletten usw. nicht mitgerechnet werden), würde ich sagen, daß trotzdem 8qm die absolute Untergrenze sind (im Prinzip nur für´s schlafen geeignet).
Zum Versp.zuschlag: wenn Dir bei Einzug der Verspätungszuschlag in irgendeiner Form bekanntgemacht wurde -am einfachsten im Mietvertrag- hast Du schlechte Karten, andernfalls: ignorieren. Ich gehe allerdings von einem üblichen Mietvertrag aus. - Mir erscheint dies alles irgendwie nach Abzocke- darum: am besten zum Mieterverein Deiner Stadt gehen und nachfragen.
Alles Gute, Gruß, Achim

Hallo,guten tag,würde den Mieterbund anrufen,das kostet nichts,Die errechnen dir alles und helfen dir .!Liebe grüße luise45