Fallbeschreibung:
Eltern, die gleichzeitig Vermieter der Wohnung ihres Kindes (21 J.) sind, sind entschieden dagegen, dass dieses Kind studiert und versuchen nunmehr seit 2 Jahren immer wieder durch Schikanen dieses Studium zu unterbinden. Dies reicht von Gewaltandrohungen bis hin zu versuchten Erpressungen.
Da das Kind dieser Eltern aber bislang weiterstudiert hat und nicht Bankkaufmann werden will (so wie die Mutter es geplant hat), haben diese Eltern nun beschlossen, ihr Kind auf die Straße zu setzen.
Vorgestern kam die erste Abmahnung (über einen Vorfall, der sich nicht ereignet hat) per Post und es findet am Samstag eine Wohnungsbesichtigung statt, auf die - mit sehr großer Wahrscheinlichleit - eine weitere Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung folgen wird. Des weiteren haben diese Eltern den Keller
abgeschlossen, sodass das Kind bzw. der Mieter die Waschküche, deren Benutzung laut Mietvertrag zugesagt wurde, nicht mehr betreten
und demzufolge auch die Kleidung nicht mehr waschen kann.
Weiterhin sind diese Eltern nach dem Bescheid des BAföG-Amtes
verpflichtet , monatlich 188,43€ an betroffene Person zu zahlen, dieser Pflicht aber nicht nachkommen. Zwar wird das Kindergeld (150€) überwiesen, aber es fehlen monatlich 38,34€.
So verfahren diese Eltern und Vermieter im Übrigen schon seit Beginn des Studium.
Das Problem ist nun folgendes: Das BAFöG reicht so gerade eben aus, damit sich der Mieter bzw. das Kind ernähren kann.
und es ist undenkbar, dass davon auch noch Miete gezahlt werden kann.
Dennoch braucht das Kind/Mieter schnellstmöglich eine neue Wohnung, da dieEltern das Mietverhältnis bald kündigen werden und mit rechtlichen Schritten, wie einer Räumungsklage drohen.
Da Wohnungen jedoch nur vergeben werden, wenn Kaution und evtl. sogar mehrere Monatsmieten im Voraus gezahlt werden können, aber vom BAFöG-Amt erst Zuschüsse ausgehen, wenn ein neuer Mietvertrag eingereicht wird, entsteht da logischer weise einen Konflikt, der es quasi nicht möglich macht, ohne eigenes Startkapital eine Wohnung zu bekommen.
Daher wollte ich Fragen, wie die betroffene Person in solch einer Situation am besten weiter verfahren sollte, um schlimsmtes zu vermeiden.
Hallo
besteht ein rechtmäßiger Mietvertrag?
Wer zahlt bisher die Miete?
Wieviel Wohnungen sind im Haus?
besteht ein rechtmäßiger Mietvertrag?
Wer zahlt bisher die Miete?
Wieviel Wohnungen sind im Haus?
Es handelt sich bei dem Objekt um eine Doppelhaushälfte mit insgesamt 5 Wohnungen, von denen 2 Wohnungen den Hausbesitzern gehören.
Es existiert ein Mietvertrag mit einer monatlich festgesetzten Miete von 0€, der zwischen den Vermietern(=Eltern) und dem Sohn schon abgeschlossen wurde, als dieser gerade sein Abitur machte.
Hallo!
Es existiert ein Mietvertrag mit einer monatlich festgesetzten
Miete von 0€, der zwischen den Vermietern(=Eltern) und dem
Sohn schon abgeschlossen wurde, als dieser gerade sein Abitur
machte.
Ähm…eine monatliche Miete von 0 € macht das Mietverhältnis meiner Meinung nach zu einer Leihe, mit absolut anderen rechtlichen Konsequenzen als wenn ein Mietverhältnis bestünde (natürlich spekulativ, weil man nicht genau wissen kann, was im Vertrag steht). Eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung kann eigentlich keine Miete sein…fragt sich ob etwas anderes daraus folgt, dass die Parteien es als Mieverhältnis bezeichnen…interessant…
Gruß,
Florian.
etwas ot
Hallo,
zum BaföG: Sohn könnte versuchen elternunabhängiges Bafög zu beantragen. Außerdem gibt es an jeder Uni beim Stura/Asta Beratungsstellen für finanzielle „Notlagen“ dort könnte man nach weiteren Möglichkeiten fragen.
Gruß Backs
Ähm…eine monatliche Miete von 0 € macht das Mietverhältnis
meiner Meinung nach zu einer Leihe, mit absolut anderen
rechtlichen Konsequenzen als wenn ein Mietverhältnis bestünde
(natürlich spekulativ, weil man nicht genau wissen kann, was
im Vertrag steht). Eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung
kann eigentlich keine Miete sein…fragt sich ob etwas anderes
daraus folgt, dass die Parteien es als Mieverhältnis
bezeichnen…interessant…
Gruß,
Florian.
Hallo
kann Florian nur zustimmen, unter den geschilderten Umständen kann dies kein „normales“ Mietverhältnis sein. Man sollte sich in diesem Fall anwaltlich beraten lassen. Bei einem echten Mietverhältnis sind dies alles keine Kündigungsgründe, schon gar nicht für eine fristlose.
Also: hier spielen sicherlich andere Faktoren mit und da wäre ein Anwalt hilfreich.
Hallo,
wenn der Studierende sich seinen Eltern widersetzen will, weil er weiter studieren will, muß er ohnehin aus dem Einzugsgebiet der Eltern raus, sonst werden derartige Schikanen weitergehen.
Vielleicht findet der Betreffende hier auch einige Infos dort gibt es auch diverse Foren:
http://www.studis-online.de/StudInfo/unterhalt.php
Der Studierende möchte sich beim Amtsgericht über einen Beratungsschein informieren, damit kann er ein erstes kostenloses Beratungsgesräch beim Anwalt führen.
Der Studierende könnte sich auch einen kleinen Job suchen, oder Nachhilfe geben um selbst etwas dazu zu verdienen.
Wie viel man dazu verdienen darf, ohne daß Anrechnungen aufs Bafög vorgenommen werden erfährt man auch in einem Forum auf der oe Seite zB:
http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php?1…
Gruß
Maja
Ähm…eine monatliche Miete von 0 € macht das Mietverhältnis
meiner Meinung nach zu einer Leihe, mit absolut anderen
rechtlichen Konsequenzen als wenn ein Mietverhältnis bestünde
Ist daher folgender Schluss korrekt?
Da o.g. Eltern und Vermieter den Unterhalt (es handelt sich um ca. 190€ mtl.) auch durch Sachleistungen erbringen können, die sie selbst wählen dürfen und die Wohnung rechtlich gesehen als geliehen betrachtet wird, kann die Wohnung beteits als Sachleistung betrachtet werden. Da der Mietausfall 190€ übersteigt, sind o.g. Eltern und Vermieter nicht einmal verpflichtet, dem Studenten die 150€ zu zahlen die er bereits von ihnen mtl. erhält.