Mietsvertrag was darf der Vermieter

Meine Frage: Habe vor 3 ½ Jahren ein Reihenhaus gemietet es war total verwohnt, es stand eine vollkommende Renovierung an auch das Bad war eine Sanierung und habe es auf meine Kosten erneuert. Im Mietsvertrag steht da ich die Wände weiß zu streichen auch viele Dinge die ich in Standhalten solle. Die Wohnung war aber 20 Jahre nicht renoviert worden. Ist das rechtens ich wollte dieses Haus Mieten, so habe ich den Vertrag Unterschrieben.

Oh man! Da habe ich Dir leider nicht weiterhelfen! Als Tip für den nächsten Mietvertrag: immer Foto’s machen bevor / wenn man einzieht, als Beweis, wie es war. Damit einem nicht im Nachhinein Leckage oder andere kaputte Sachen angehängt werden können. Trotzdem mit der heutigen Situation viel Erfolg!

Netten Gruß.
LaLotte

Hi Urmel01,
sorry, diese frage kann ich dir nicht 100% beantworten.
Persönlich frage ich mich weshalb du auf deine kosten
das Bad renovierst. Das hätte ich mit dem Vermieter besprochen
Aber wie gesagt, da kann ich leider nicht weiterhelfen.gibt es da nicht
einen Mieterschutzbund?

Gruß
Werner

Ich mache Altbausanierung,das sind Rechtsfragen,damit kenne ich mich leider nicht aus,mfg

Hallo,
was steht genau im Mietvertrag?
Wenn Du das Haus in dem ursprünglichen Zustand gemietet hast und vertraglich nichts vereinbart, bzw. wenn kein detailliertes Übergabeprotokoll geschrieben wurde, kannst Du beim Auszug schlecht nachweisen, dass Du die Kosten getragen hast, selbst wenn Rechnungen vorliegen. Und vor Gericht ist es wie auf hoher See, Recht haben bedeutet grundsätzlich nicht Recht bekommen. Im „blödesten“ Fall, müsstest Du sogar das Haus in den „ursprünglichen“ Zustand bringen.
Was war mit dem Vermieter abgesprochen? Wie reagiert er?

Bei einer Miete sind normalerweise auch keine Instandhaltungskosten zu zahlen, diese sind selbst in der NK-Abrechnung nicht Umlegbar. Kleinere Reparaturen sind jedoch zulässig, jedoch dürfen die Kosten Betrag X ( Ich glaube zu wissen, dass es sich dabei um max. 100 EUR pro Reparatur aber insgesamt nicht eine Monatsmiete pro Jahr übersteigen darf)

Normalerweise und anstandshalber stellt der VM wenigstens das Material, wenn der Mieter sich schon bereit erklärt die Renovierung selbst zu machen.

O.g. gilt jedoch nicht für Schönheitsreparaturen, wie z.B. streichen und tapezieren…

Hoffe die Info hilft weiter, ansonsten kann ich dir nur raten einen Rechtsbeistand zu kontaktieren.

Lg

Hallo Urmel01,

ich werde aus deiner Fragen nicht ganz schlau, meinst du du wohnst schon 3,5 Jahre in diesem Haus, willst jetzt ausziehen und musst die Wände weiss streichen?
Sollte das nicht der Fall sein, dein Vermieter kann dir nicht in die Art und Weise wie du dein Zuhause gestaltest hineinreden, du kannst deine Wände auch Grün-Rot streichen.

Grüße
Inge

Hallo Urmel,

ich nehme an, das Du ausziehen willst.
Es gibt seit ca. ein paar Monaten ein rechtskräftiges Urteil des ?Bundesverwaltungsgerichtes? in dem festgehalten wurde, das Mietverträge, in denen genau festgehalten wurde, in welchen Zeitabschnitten, die Wände gestrichen werden sollen etc. nicht rechtens sind.
D.h. in Mietverträgen darf lediglich stehen, das
die Wohnung/ das Haus entsprechend der Abnutzung gestrichen, tapeziert etc. werden muß.
Steht das in deinem Vertrag aber nicht so drin, und Du willst ausziehen, würde ich mich an deiner Stelle an den Mieterbund, der in jeder größeren Stadt
eine „Filiale“ hat, oder an einen Rechtsanwalt wenden.
Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.

Gruß Thomas

Da hab ich leider keine ahnung von

Erst mal Danke. Es ist etwas Komplizierter. Die Wohnung war in einen Sehr schlechten Zustand ich habe auch Fotos gemacht wie sie aussah. Der Vermieter war ein entfernter bekannter aber sehr Bürokratisch Polizist, Es war das Haus seiner verstorbenen Mutter so war da 30 Jahre nicht gemacht. Ich wollte dieses Haus weil die Miete normal war und unser Großer Hund ein Garten hatte. Und wir mit ein Mastino dort keine Probleme hatten. Der Vermieter ist in dieses Gebiet auch unerfahren gewesen und hat sich im Internet ein Mietsvertrag rausgesucht mit all möglich Details zum Beispiel die Leisten sauber zu halten oder die Markise was ich auch immer tat, sowie die Kündigung Termin am 15 vor des zu Kündigten Monat, Es hatte danach eine Einladung zur Besichtigung und war zufrieden mit dem Bad und alles andere „ na klar war er das“. Die Wohnung ist in einen guten Zustand werde natürlich alle Löcher zu machen und wenn dann streichen. Aber es stehen auch noch andere Details die wurde dort angekreuzt Raufaser Tapete weiß gestrichenes soll die Grund Struktur der Rauch Faser erhalten bleiben „Er will überall Rauchfaser ??
Intensivreinigung der Sockeleisten
Türen reinigen
Lackierte Heizkörper gründlich reinigen …die waren sehr alt und verdreckt habe Fotos
Alles intensive Reinigen
Dies ist alles sauber und ok, es geht mir einfach um die Rauchfaser Tapete und das weiß streichen auch wenn das so aufgeführt ist, muss ich das so machen die Wände sind mit schöner Struktur und wie helles gelb, im Schlafzimmer schöne Tapete in leichten zarten Orange muss ich das alles runterreißen und Rauchfaser ranmachen, das Bad ist super schön er war auch begeistert, ich habe dafür auch Zeugen…. Ich denke dass ich so ausführlich wie möglich meine Situation beschrieben habe.

Hallo,
ich verstehe nicht, warum diese Fragen erst nach dreieinhalb Jahren gestellt werden. Ich denke, die Miete wird nicht hoch gewesen sein und Sie wollten das Haus unbedingt haben. Im Nachhinein kann man zu dem Schluss kommen, es war nicht richtig, das Haus zu mieten. Sie haben aber den Mietvertag unterschrieben!
Gruß GEK

Hallo,

also was ich noch nicht verstanden habe: Hat Dein Vermieter Dir gekündigt?
Wenn nein, dann kannst Du jede Tapetenart sowie jegliche Farbe benutzen, solange Du in diesem Haus wohnst.

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die sogenannten Renovierungsklauseln in Mietverträgen gelockert. Meines Wissens nach müssen nur dunkle Farben überstrichen werden. Weiße oder helle Farbe kann so bleiben, sofern der Anstrich nicht über 3 Jahre bzw. stark abgewohnt ist.

Ob der Passus „Raufasertapete“ sprich, die Vorgabe einer bestimmten Tapetenart rechtmäßig ist, wage ich zu bezweifeln.

ABER: Was meint denn Dein Vermieter dazu? Besteht er bei Auszug wirklich auf eine Raufasertapete, zumal Du im Gegenzug alles auf Deine Kosten renoviert/saniert hast?
Bespreche es doch noch einmal mit ihm und verfasst dies am besten schriftlich.
LG

Danke erst mal :Zur deiner Info die Miete Betrag 910 Euro ohne Heizung

Ich danke dir für deine Antwort

Danke Thomas für deine Info, hat mir doch weitergeholfen

Erst mal Danke: Ich habe die Wohnung zum 28.02.2013 fristgemäß gekündigt. Er wird noch eine Begehung machen, denke ich mal, und dann werde ich sehen was rauskommt. Ich wollte mich nur vorab schon mal Infomieren.

Hierzu mal bitte einen Anwalt konsultieren.