Mietswohnung ohne eigenen Strom- und Heizungszähler möglich?

Hallo zusammen.

Folgende Situation. A besitzt ein Einfamilienhaus. Dieses Haus verfügt über einen Stromzähler und Wasserzähler.
Geheizt wird mit Erdwärme (Strom).

A möchte jetzt sein Haus unterteilen, sodass 2 Wohnungen entstehen. Wohnung 1 soll weiter von A bewohnt werden. Wohnung 2 soll vermietet werden.

Die baulichen Gegebenheiten sind so, dass beide Wohnungen sowohl Strom als auch Wasser über einen Zähler laufen.

Wäre es A so überhaupt möglich (rechtlich), die zweite Wohnung zu vermieten? Oder sind hier zwingend eigene Zähler vorgeschrieben? Falls Vermietung möglich, wie könnte A Strom und Wasser mit einem zukünftigen Mieter abrechnen? Nach m2 umrechnen?

Hoffe mir kann jemand helfen…

Danke

Hi.

Sicher kannst du die Wohnung ohne eigene Zähler vermieten. Wie du Strom und Wasser mit deinem Mieter abrechnest, wird im Mietvertrag vereinbart.
Problematisch könnte es werden, wenn die Miete von z.B. dem Sozialamt bezahlt wird.
Wasser könnte man nach Personen abrechnen und Strom…da fällt dir schon was ein.( Z.B. als Pauschale)

Hallo,
eine andere Moeglichkeit waere, ohne Nebenkostenabrechnung vermieten, alles als Pauschale vorher vereinbaren. Die Warmmiete betraegt monatlich … und schon hat es der Mieter immer gut warm und kann lange duschen. Das kann billiger sein als das Haus zu zerlegen fuer Zaehler.
Eine Moeglichkeit fuer die Heizung waeren diese Heizkoerper-Waermemesser, kosten jedoch auch, kaufen oder mieten, ablesen, Abrechnung bezahlen, denn Du bezahlst auch Deine Abrechnung jedes Jahr, nicht nur der Mieter.
Gruss Helmut

Hallo.

Nein. Selbst für Heizung und Warmwasser muß nicht zwingend eine Verbrauchserfassung erfolgen, weil es in dem Haus nur zwei Wohnungen gibt und eine der Vermieter selbst bewohnt (siehe hier).

Für Strom könnte es möglich sein, einen Zwischenzähler in die Unterverteilung zu bauen. Das müßte sich ein Elektriker vor Ort anschauen.
Wasser wird etwas komplizierter. Wenn man nicht die Wände aufstemmen will, könnte man hier nur Armaturenzähler anbringen, d.h. jeder Wasserhahn kriegt seinen eigenen Zähler - nicht gerade komfortabel, und nicht schön, aber machbar.

Gruß,

Kannitverstan

Ganz unproblematisch wird es, wenn man die Wohnung möbliert oder teilmöbliert vermietet.
Dann gibt es für den Vermieter besonders günstige Kündigungasfristenregelungen.
Das ist dann fast wie eine Pension zu behandeln.
Pauschalmiete inclusive.
Wenn sich ein Mieter dann als zu „kostspielig“ herausstellt, ist man den auch schnell wieder los oder kann eine neue Mietvereinbarung treffen.

Das ist so nicht richtig! Um in den „Genuß“ der erleichterten (Kündigungs-)Regelungen zu kommen, muß der möbliert vermietete Wohnraum Teil der Wohnung des Vermieters sein (siehe §549 Abs. 2 Ziffer 2 BGB).
Ob die angestrebte Teilung des Hauses dieser Voraussetzung genügt, darf bezweifelt werden.

Außerdem steht dort, dass der eingeschränkte Mieterschutz nur dann gilt, „… sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,“
Hervorhebung von mir.

Aber der Vermieter hat bei der gegebenen Konstellation dank §573a BGB trotzdem die Möglichkeit, unliebsame Mieter relativ einfach wieder loszuwerden, wenngleich von „wie eine Pension“ keine Rede sein kann.

Gruß,

Kannitverstan

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