Originaltext siehe weiter unten.
Hat sich wohl erledigt.
Ganz bestimmt nicht!
Einer volljährigen Person steht eigener Wohnraum zu.
Es ist jedoch so, dass hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt wird: einmal gilt die Quadratmeterzahl von 45 - und auf der anderen Seite ist es die sog. Mietobergrenze. Die angemessene Miete richtet sich nach dem Mietspiegel der Stadt oder Gemeinde.
War heute mit dem Mietvertrag bei der AA, und bekam die
Auskunft (vom Teamleiter, der vor einigen Wochen noch
erklärte, dass einer Wohnung bis 318 € auf jeden Fall
zugestimmt würde) das am letzen Dienstag beschlossen wurde,
keinen jugendlichen mehr, der bei seinen Eltern auszieht eine
Wohnung zu finanzieren. Es sei denn, es liege ein besonders
schwerer Härtefall (z.B. körperliche Misshandlung) vor.
Stimmt nicht.
Außerdem sei die Mutter im Rahmen der Unterhaltspflicht,
verpflichtet ihre volljährige Tochter in ihrer Wohnung wohnen
zu lassen, es sei denn sie finanziert deren Wohnung selbst.
Stimmt nicht. Eltern sind 1. nur minderjährigen Kindern oder in Ausbildung befindlichen Kindern - bis soweit ich weiß 25 Jahre - unterhaltsverpflichtet.
Zuzahlungen (bei überhöhter Miete) aus eigener Tasche sind
laut AA grundsätzlich unzulässig, egal von wem sie kommen.
Sind nicht unzulässig - aber: wenn’s rauskommt, gilt das als Einkommen und wird auf ALG II angerechnet!
Pech, da ich inzwischen eine andere Wohnung an der Hand habe,
die größenmässig und von der Miete her völlig im Rahmen
liegt. Hätte letzte Woche noch geklappt. Kam leider zu spät.
Beachten: zieht ein Kind aus einer Bedarfsgemeinschaft aus, muss das derAfA gemeldet werden, da sich die Bezüge der im HH verbleibenden Person neu berechnen müssen. Vorsicht: Kann passieren, dass dann der Wohnraum nicht mehr angemessen - sprich zu groß/zu teuer - ist.
Frage: wurde der Antrag schriftlich eingereicht? NO? Ja warum denn nicht??? Wenn es um das Thema (grob) hartz4 geht GRUNDSÄZLICH alles schriftlich machen! Wird etwas schwerer, auf einen mündlichen Bescheid einen Widerspruich einzureichen! Evtl. bei AfA-Besuchen oder auch beim Fallmanager einen Zeugen mitnehmen. Wird von der Behörde nicht gern gesehen - ist aber zulässig
Umzug; Umzugskosten können auf Antrag übernommen werden! Und zwar für den Transporter - nicht aber für einen Spediteur, da man die Möbel selber oderm it Hilfe von Freunden schleppen soll.
Dann kann Antrag auf Wohnungsersteinrichtung gestellt werden!
Also auch machen! Aber faiererweise angeben, wenn man schon ein Bett hat. Aber wenn keine Kücheneinrichtung da ist: beantragen. Auch Haushaltsgeräte: Herd, Waschmaschine,Geschirr.
tipp: NIEMALS ins Boxhorn jagen lassen! Fragen bildet. Hartz4 plündert eh die Armen aus - also nicht den Behörden noch weiter in die Hand arbeiten!
hoffe, ich konnte helfen!
Gruß
Hans-Jürgen