Hallo Experten,
ich lebe mit meiner Frau und ihrer 19 jährigen Tochter (die auf Ausbildungssuche ist) in einer 2 ½ Zimmerwohnung. Seit einiger Zeit ist das zusammenleben mit der Tochter aus allgemeinen Stressgründen nicht mehr möglich, und wir haben uns entschlossen ihr eine eigene Wohnung zu suchen, was sich als sehr schwierig erwies, da sie Hartz IV bezieht und von den meisten Vermietern abgelehnt wird. Nun hatten wir das Glück endlich eine 1 Zimmer Wohnung (39 qm) zu finden, die allerdings mit 265 € Kaltmiete und 80 € Nebenkosten zu teuer ist da in Hamburg höchsten 318 € von der Arbeitsagentur übernommen werden. Problem Nr. 2 ist, das der Vermieter, um mich als Bürgen einzusetzen den Mietvertrag auf meinem Namen ausstellte, mit dem Zusatz „Zur Benutzung als Wohnung für seine Stieftochter“. Muss die AA die 318 € übernehmen, wenn wir die Restmiete aus eigener Tasche bezahlen? Kann die AA uns einen Strick daraus drehen, das der Mietvertrag auf meinem Namen ausgestellt ist? Zu unseren Verhältnissen: Ich bin Frührentner, meine Frau bezieht ebenfalls Hartz IV und geht einem 1 € Job nach. Meine Idee ist jetzt, mit meiner Stieftochter einen Untermietvertrag abzuschließen, der sich auf eine Gesamtmiete von 318 € begrenzt. Muss die AA die Miete übernehmen?
Vielen Dank für eure Bemühungen.
Gruß Hans-Jürgen
Problem Nr. 2 ist, das der Vermieter, um
mich als Bürgen einzusetzen den Mietvertrag auf meinem Namen
ausstellte, mit dem Zusatz „Zur Benutzung als Wohnung für
seine Stieftochter“.
Hallo Hans-Jürgen, versteh ich das richtig? Du hast den Vertrag bereits unterschrieben? Dann schau dir mal bitte hier (2) + (3) an!!! --> http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…
Damit dürften sich auch die anderen Fragen beantworten, denn man soll VOR Vertragsabschluss abklären, ob die Kosten übernommen werden. Und dann hätten die dir auch sicher sagen können, ob sie so eine Kompromislösung akzeptieren würden. Falls ich das missverstanden habe und du noch nicht unterschrieben hast, dann bitte erst mal die Kostenübernahme klären.
MfG
Natürlich habe ich diesen Vertrag noch nicht unterschrieben.
Deswegen frage ich euch Experten ja vorher.
Mit der Unterschrift habe ich bis zum 1.4.05 Zeit.
Mfg H-J.
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Problem Nr. 2 ist, das der Vermieter, um
mich als Bürgen einzusetzen den Mietvertrag auf meinem Namen
ausstellte, mit dem Zusatz „Zur Benutzung als Wohnung für
seine Stieftochter“.
Nach meinem Verständnis ist die Tochter doch 19 und damit steht ihr doch eine eigene Wohnung zu, also stellt sich meines Erachtens doch nicht die Frage, ob das Amt ablehnen kann oder nicht, die Frage der Höhe ist eine andere und wieder eine andere, dass dann die Wohnung für die Eltern anrechnungsmässig zu gross sein könnte wenn vorher mehr als 60m2 gross.
Hallo Hans-Jürgen, versteh ich das richtig? Du hast den
Vertrag bereits unterschrieben? Dann schau dir mal bitte hier
(2) + (3) an!!! -->
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…Damit dürften sich auch die anderen Fragen beantworten, denn
man soll VOR Vertragsabschluss abklären, ob die Kosten
übernommen werden. Und dann hätten die dir auch sicher sagen
können, ob sie so eine Kompromislösung akzeptieren würden.
Falls ich das missverstanden habe und du noch nicht
unterschrieben hast, dann bitte erst mal die Kostenübernahme
klären.MfG
Hallo
mich als Bürgen einzusetzen den Mietvertrag auf meinem Namen
ausstellte, mit dem Zusatz „Zur Benutzung als Wohnung für
seine Stieftochter“.
Das würde ich ich überhaupt nicht machen!!! Bürgen kann man würgen!!! Und die Jugend hat die Auffassung (jedenfalls viele) das man erst mal leben muss und da feste verplichtungen eher lästig sind, erst Recht wenn andere dafür geradestehen müssen. Meine eigene Erfahrung mit der Tochter meiner EX und ihrem Idioten von Macker, dem die damals hörig war. Die hat 10jahre gebraucht, bis sie das gerafft hatte…Wir mussten dann 3MM nachzahlen um aus der Sache rauszukommen.
Also überleg es dir seeeeehr gut. Es sei den DU kriegst vom Amt die Miete, aber was ist mit Randale, Renovation etc, bleibt auch an dir hängen, wenn sie nicht ausziehn will u.u.
LG
Mikesch
Natürlich habe ich diesen Vertrag noch nicht unterschrieben.
Deswegen frage ich euch Experten ja vorher.
Mit der Unterschrift habe ich bis zum 1.4.05 Zeit.
Mfg H-J.
Dann klär deine Fragen am besten bei der BA! Und bürgen würde ich auf keinen Fall, und ich würde auch den Mietvertrag nicht auf deinen Namen laufen lassen. Dann haftest du ja für alle Schäden, die in der Wohnung entstehen! Der Vermieter kann ja eine Kaution von 3 Monatsmieten verlangen. Die müsste die BA eigentlich übernehmen (vorher klären!)
Gruß
Nelly
Nach meinem Verständnis ist die Tochter doch 19 und damit
steht ihr doch eine eigene Wohnung zu, also stellt sich meines
Erachtens doch nicht die Frage, ob das Amt ablehnen kann oder
nicht,…
Hallo Mikesch, da du deinen Beitrag an meinen gehängt hast, geh ich mal davon aus, dass die Antwort an mich geht. Mir ging es nicht darum, ob der Tochter die Wohnung genehmigt wird oder nicht, sondern darum, dass man nicht den 2. Schritt vor dem 1. macht. Auf deutsch: erst abklären, ob die mit der Wohnung amtlicherseits einverstanden sind. In der Reihenfolge läufts nun mal.
MfG
nicht, sondern darum, dass man nicht den 2. Schritt vor dem 1.
macht. Auf deutsch: erst abklären, ob die mit der Wohnung
amtlicherseits einverstanden sind. In der Reihenfolge läufts
nun mal.MfG
Hallo
damit hast du natürlich völlig recht, dann hab ich das wohl falsch verstanden
LG
Mikesch