Frau A und Herr B wohnen in eine Wohngemeinschaft und Frau B zieht aus um ihren Partner zu heiraten und zieht in eine andere Stadt daher bietet Herr B an ihre Mietwohnung als Untermieter zu übernehmen und macht einen Untermietervertrag mit den vorgegebenen Kosten, die für eine ALG 2 Bezieher zustehen
Troztdem lehnt das Jobcenter die Übernahme ab
was für rechtlich Möglichkeiten gibt es,da sonst Herrn B ausziehen
Frau A und Herr B wohnen in eine Wohngemeinschaft und Frau B
Sind also beide Hauptmieter im Mietvertrag.
zieht aus um ihren Partner zu heiraten und zieht in eine
andere Stadt daher bietet Herr B an ihre Mietwohnung als
Untermieter zu übernehmen und macht einen Untermietervertrag
mit den vorgegebenen Kosten, die für eine ALG 2 Bezieher
zustehen
Herr B will die Wohnung, die er mit A zusammen gemietet hat, an sich selbst untervermieten? Ganz zufällig zu genau dem Betrag, der noch als angemessen gilt?
Troztdem lehnt das Jobcenter die Übernahme ab
Nun ja. Die Konstellation ist in der Tat sehr anrüchig. Was sagt eigentlich der Vermieter dazu?
S.J.
Frau A und Herr B wohnen in eine Wohngemeinschaft und Frau B
Sind also beide Hauptmieter im Mietvertrag.
Nein!Frau A ist die Hauptmieterin !
zieht aus um ihren Partner zu heiraten und zieht in eine
andere Stadt daher bietet Herr B an ihre Mietwohnung als
Untermieter zu übernehmen und macht einen Untermietervertrag
mit den vorgegebenen Kosten, die für eine ALG 2 Bezieher
zustehenHerr B will die Wohnung, die er mit A zusammen gemietet hat,
an sich selbst untervermieten? Ganz zufällig zu genau dem
Betrag, der noch als angemessen gilt?
NEIN denn Frau A hat die Wohnung schon seid Jahren und Herr B ist später dazu gezogen–also eine Wohngemeinschaft !
Frau A vermietet Herrn B nur einen Teil der Wohnung und es ist mit dem Hauptvermieter abgesprochen.Das dritte Zimmer wird von Frau A als Lagerraum genutzt,
der Unterschied zur Haupmiete beträgt 20euro die Frau A selber übernimmt und daher kommt ein Mietpreis für Herrn B auf 358euro inclusive bei 48qm
Troztdem lehnt das Jobcenter die Übernahme ab
–Ja und das ohne Angabe von Gründen
Hi,
es wäre also eine 3-Zimmer-Wohnung und für 2 Zimmer soll die Arbeitsagentunr 358 Euro übernehmen und für das 3. Zimmer soll nur 20 Euro von A bezahlt werden? Wieviel qm hat denn das 3. Zimmer? Normales Zimmer oder Abstellkammer mit 2 qm?
Viele Grüße
Karin
Hallo,
da ich mir nicht sicher bin, dass ich den Sachverhalt richtig verstehe.
NEIN denn Frau A hat die Wohnung schon seid Jahren und Herr B
ist später dazu gezogen–also eine Wohngemeinschaft !
Frau A vermietet Herrn B nur einen Teil der Wohnung und es ist
mit dem Hauptvermieter abgesprochen.
bisher wurde also die Miete des B vom Amt anerkannt und die Untervermieterlaubnis lag vor?
Frau A will nun ausziehen und Herr B mit Zustimmung des Vermieters die Wohnung übernehmen?
Das dritte Zimmer wird von
Frau A als Lagerraum genutzt,
der Unterschied zur Haupmiete beträgt 20euro die Frau A selber
übernimmt und daher kommt ein Mietpreis für Herrn B auf
358euro inclusive bei 48qm
Und die wären angemessen und entspricht auch der bisherigen anerkannten Miete?
Troztdem lehnt das Jobcenter die Übernahme ab
Dann wäre die Ablehnung nicht korrekt.
B kann auch ohne Zusicherung „umziehen“ So lange die Miete im angemessenen Rahmen liegt, muss sie das JC übernehmen.
Leigt die Miete über der Angemessenheit, muss B das entweder selbst bezahlen, oder durch z. B. Untervermietung die Kosten senken. Hierzu muss er aber durch das JC zuvor aufgefordert werden.
Die unangemessenen Kosten (müssen) dann für max. 6 Monate übernommen werden.
B kann also den MV abschließen, einen Untermietvertrag schließen. Diese Mieteinnahmen müssen beim Amt angegeben werden. In Höhe der Mieteinkünfte durch Untervermietung werden dann seine Unterkunftskosten gesenkt.
Miete 378 € - 20 € aus Untervermietung = 358 € anerkannte Miete, die überwiesen werden muss.
Dann wäre die Ablehnung nicht korrekt.
B kann auch ohne Zusicherung „umziehen“ So lange die Miete im
angemessenen Rahmen liegt, muss sie das JC übernehmen.
Leigt die Miete über der Angemessenheit, muss B das entweder
selbst bezahlen, oder durch z. B. Untervermietung die Kosten
senken. Hierzu muss er aber durch das JC zuvor aufgefordert
werden.
Die unangemessenen Kosten (müssen) dann für max. 6 Monate
übernommen werden.
klarstellung:
Zieht man ohne Zusicherung des Leistungsträgers um und bleibt im Zuständigkeitsbereich des Leistungsträgers, werden die höheren Mietkosten nicht für 6 Monate übernommen. Dann werden Leistungen nur in bisheriger Höhe übernommen.
Aber das wäre ja auch kein Problem, wenn er den unangemessenen Teil der Miete durch einen Untermieter bezahlt bekommt.
es wäre also eine 3-Zimmer-Wohnung und für 2 Zimmer soll die
Arbeitsagentunr 358 Euro übernehmen und für das 3. Zimmer soll
nur 20 Euro von A bezahlt werden? Wieviel qm hat denn das 3.
Zimmer? Normales Zimmer oder Abstellkammer mit 2 qm?
Nein doch 1,8qm größer…sollte eigentlich als Kinderzimmer genutzt werden…was ist nun deine frage dazu und ich hatte mich um 20 euro vertan,.die wohnung kostet inclusive der nebekosten also 398euro Frau A das Privatvergnügen 40 euro dazu zu legen
kleiner tipfehler im eifer der schreiberrei
lg Mae
Hallo
Troztdem lehnt das Jobcenter die Übernahme ab
–Ja und das ohne Angabe von Gründen
Eine Begründung muss bei einem Ablehnungsbescheid immer dabei sein.
Ich würde Widerspruch einlegen, schon alleine dagegen dass die Begründung fehlt.
Viele Grüße
Troztdem lehnt das Jobcenter die Übernahme ab
in welcher Form, schriftlich, also förmlicher Bescheid?
was für rechtlich Möglichkeiten gibt es,
Wenn mit ja, beantwortet, dann steht der Rechtsbehelf drin.
auch ohne Gruß
Wahrscheinlich würde es zwangsläufig zu Mietschulden kommen, da die eigentliche Miete ja höher ist. Und die ARGe müsste dann die Mietschulden übernehmen. Denn die Wohnung kann ja alleine eigentlich nicht gehalten werden.