*Hallo Simsy
*
Muss denn ein Hartz-4-Antrag schriftlich gestellt werden?Ist es nicht auch schon ein Antrag, wenn man hingeht und sagt…:
Es „sollte“ wohl so sein, dass Hilfe zu leisten ist, sobald die Hilfsbedürftigkeit bekannt wird…egal in welcher Form. Oder auch egal, durch wen vorgebracht-z.B. aufmerksame Nachbarn, die einen Hilflosen bemerken und beim Amt anrufen usw.
Das Problem ist halt nur: Bei mündlichen Sachen hat man keinerlei Nachweis,dass man sie vorgebracht hat. Man hat keinerlei Nachweis,was genau man gesagt/beantragt hat. Man hat Probleme, den Fall darzulegen, wenn man eventl.Klage einreichen will/muss…usw. - und man ist völlig abhängig von der Aussage und dem „Erinnerungvermögen“ der Behörde. Wer darauf vertrauen möchte… nun, das muss jeder selbst wissen.
Aber ich denke mal, auch in anderen Lebensbereichen macht man „Wichtiges“ doch meist schriftlich- vor allem, wenn es um Geld geht. Und ein Zweizeiler,den man sich empfangsbestätigen lässt, reicht ja schon, um den Antrag „sicher“ einzureichen,z.B.: „Ich brauche Hilfe zum Leben und Wohnen und beantrage hiermit ab sofort ALG2-Leistungen; Datum,Absender“ .- Ab dem Tag zählt es, Formulare können danach folgen.
…so liegt es hier in diesem Fall doch ausschließlich an der Behörde, dass dieses Formular noch nicht abgegeben und angenommen wurde…:
Ja. Wie gesagt: Die Behörde ist wohl mündlich über die Bedürftigkeit informiert worden, und ein mündlicher Antrag auf Hilfe mag gestellt worden sein.Und sofern Leistungen bewilligt werden, müsste das rückwirkend bis zu dem Tag der mündlichen Antragsstellung geschehen. Aber: Ohne Zeugen und ohne schriftl. Antragsbestätigung kann man halt nicht belegen, dass (und wann) man diesen Antrag gestellt hat…und ist natürlich vom Sachbearbeiter und seiner „Erinnerung“ (und „Arbeits-Ethik“) abhängig. Wäre natürlich wünschenswert, dass das hier so verläuft,wie vom Amt versprochen.
Oder ist die Behörde nicht mehr dazu verpflichtet, den Hilfesuchenden zu beraten?:
Ja, sicher…sie haben die gesetzliche Auskunfts-und Informationspflicht. Inwieweit die Sachbearbeiter vor Ort dieser Pflicht aber nachkommen wollen (oder intern „dürfen“… ) ist doch eine andere Geschichte. Der Hilfsbedürftige soll über seine Rechte und möglichen Hilfen informiert werden…allerdings von derselben Person, die gleichzeitig von ihrem Arbeitgeber angehalten ist, diese Hilfen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die Gelder so weit und so lange wie möglich zusammenzuhalten.(Ich gehe davon aus, dass die Sachbearbeiter wissen, dass sie eigentlich Anträge nicht abweisen dürfen).
…dass nur gezahlt werden muss, wenn der Hilfesuchende gewiefter ist als der Sachbearbeiter ?:
„Gewieft“ scheint mir kein passender Ausdruck zu sein. Ist man „gewieft“, wenn man ein Zeitschriften -Abo per Einschreiben kündigt, statt ihnen nur ein Zettelchen in den Briefkasten zu werfen? Man macht doch das, was formell nötig ist, um rechtlich nicht eventl. benachteiligt zu werden…oder?
Ich möchte mal behaupten: Keine Behörde zahlt freiwillig - und keine Behörde zahlt, wo sie nicht muss. (Ist ja grundsätzlich auch völlig richtig so.) Und wer als Sachbearbeiter von „oben“ massiv zum Sparen angehalten wird, und wer beruflich nach seiner „Spar-Statistik“ bewertet wird vom Chef und selber nur einen wackeligen Zeitvertrag hat…der wird jede Gelegenheit nutzen, Zahlungen hinauszuzögern oder möglichst GANZ zu vermeiden. Antragsbearbeitung und -ablehnung und anschließend Widerspruchsbearbeitung kann sich über insgesamt 9 Monate hinziehen, ohne dass die Behörde dafür Probleme fürchten müsste.(Und bis dann noch eine eventl.anschließende Klage „durch“ ist, kann es sogar noch wesentlich länger dauern.) Mindestens 9 Monate, in denen die Behörde erstmal nicht an den Antragssteller zahlen muss…das mal hochgerechnet auf die Anzahl der Anträge bundesweit…jeder Bewilligungstag „weniger“ macht bundesweit eine Menge Geld aus für die Behörde.
Es muss auf jeden Fall sofort Geld bezahlt werden, und wenn noch nicht alle Unterlagen da sind, dann eben ‚vorläufig‘.:
Sehe ich auch so…oder als Darlehn,das dann später verrechnet wird.
Aber das geschieht alles eben leider nicht von alleine,sondern muss beantragt werden. (Muss ja nicht selbst gemacht werden…es gibt schließlich Anwälte
…).
Das klingt ziemlich kompliziert; wollte es halt noch für juristisch weniger begabte Leute verständlich aufschreiben:
Danke.*Auch für den Hinweis… .
* Das „Komplizierte“ passiert vielleicht, wenn man gedanklich schon in den behördlichen „Brief- Entwurfs-“ Modus umschaltet u.dabei aber gleichzeitig hier möglichst „platzsparend“ bleiben will. 
Lieben Gruß 