mietvergünstigung durch Baulärm

Hallo liebe Leute,
leider kenne ich mich nicht aus mit dem Mietminderungsrecht, würde mich aber sehr dafür interessieren, ob ich eine Mietminderung auf Grund von Baulärm beantragen kann. Denn ich habe seit drei Monaten eine Baustelle, ein großes Gerüst vor meinem Schlaf-und Wohnzimmerfenster. Den ganzen Tag wird daran gebaut und mich stören die Geräusche sehr beim arbeiten.
Gibt es eine Möglichkeit, damit ich weniger Miete zahlen muss?
Danke und einen wunderschönen tag wünscht Richard

Mietminderung durch Baulärm
Sehr geehrte Fragestellerin,

Baulärm berechtigt zur Mietminderung. Voraussetzung ist, dass bei Beginn des Mietvertrags dieser noch nicht bestanden hat.
siehe auch: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer…

mfG uhu43

Von wem ist denn die Baustelle? Vom Vermieter/Eigentümer? Oder von deiner Stadtverwaltung? Wenns öffentlich ist, gibts keine Mietminderung. Wenns vom Vermieter ist, kann ich dir nicht weiterhelfen, da kenne ich mich mit den Bestimmungen und Lärmgrenzen und Minderungsgrenzen nicht so aus. Sorry

Hallo und guten Abend , wenn die Bauarbeiten zur Erhaltung bzw. Renovierung des Gebäudes notwendig sind , so ist der Baulärm hin zu nehmen . Ausnahme 1 Std. Mittagsruhe . Das jedoch ist abhägig vom Wohngebiet . Mietminderungsfragen beantwortet der Mieterschutzbund . Da will ich mich nicht fest legen , zumal die Minderungsprozente von der Wohnlage abhängig gemacht werden .Ich hoffe , das hilft dir etwas weiter und der Krach hat ein Ende bevor jemand Durchdreht . Ich selbst musste schon mal fast 1 Jahr ! lang Bauarbeiten IM Mietshaus hinnehmen . Keine Mietminderung , weil das Haus komplett saniert wurde . Innen u. Außen . Das nennt man dann Steigerung der Wohnqualität .
Viele Grüße und einen störungsfreien Abend

Hallo, ich empfehle folgenden Link:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer…

Alles Gute, Gruß, Achim

Hallo Richard,

dazu kann man nicht pauschal antworten.
Es gibt darüber etliche Urteile, ein Auszug findest du z.B. hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer…

Es kommt auf ganz viele Faktoren an, z.B. ob es angekündigt war, innerhalb welcher Zeit es sich bewegt, was du für einen Mietvertrag hast, welche Geräusche das konkret sind, ob das absehbar war usw. usw. usw.

Bitte hole im Zweifel den Rat eines Anwalts oder des Mietervereins ein.

Wie immer kann man das bei Mietminderung nicht pauschal beantworten. Hier ein guter Link zur Orientierung: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer…

Es ist jedoch zu bedenken: wenn ersichtlich ist, dass Renovierungsarbeiten anstehen oder der Vermieter bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf hinweist, ist eine Minderung der Miete wegen des Baulärms nicht möglich.

Hallo Richard,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin zwar keine Rechtsanwältin, versuche aber mal, Ihre Thematik mit meinem Laienwissen zu beantworten.

Eine solche Baustelle, wie Sie sie vor Wohn- und Schlafzimmer haben, nervt. Aber… nur wenn der Lärm dieser Baustelle zu Zeiten verursacht wird, wo Nachtruhe herrschen sollte, können Sie auf Mietminderung bestehen. Das ist leider von 7 Uhr morgens bis Abends ca. 20 Uhr nicht der Fall. Wenn eine Sache, ein Schaden, ein Mangel ihre Mietsache mindert, dann können Sie kürzen. Z.B. Ausfall der Heizung und Warmwasserversorgung, defekte Fenster, Baulärm oder Nachbarschaftsstress zu Ruhezeiten usw. Aber Sie müssen vor der Minderung dem Vermieter am Besten schriftlich den Mangel aufzeigen und eine Frist zur Abhilfe setzen. Und erst dann dürfen Sie kürzen - und zwar nicht beliebig, sondern angemessen. Was aber ist angemessen? Dazu gibt es verschiedene Auslegungen, diesbzgl. wäre Googlen evtl. hilfreich.

Alles Gute und ein baldiges Ende der Baustelle wünscht

Micha

So pauschal sehr schwer zu beantworten. Wie laut ist es genau und ist der Lärm konstant, in welcher Uhrzeit und was wird gebaut?!

MfG

hallo,
so einfach ist das mit der mietminderung nicht.
viele faktoren kommen da zusammen und spielen in einem solchen fall eine rolle.
war beim einzug bekannt das die arbeiten kommen
sind die mietparteien rechtzeitig über eine solche maßnahme informiert worden
sind es arbeiten die zwingend notwendig waren damit die bausubstanz erhalten bleibt oder vielleicht sogar verbessert wird
werden die arbeitenzügig ausgeführt oder geht es mehr als schleppend voran
ist im vorfeld eine zeitspanne genannt worden in welcher die arbeiten erledigt sein müssten
usw…
ich kann mir vorstellen das ewiger baulärm störend und lästig ist, aber meistens wird ja nicht aus spaß an der freude eine derartige aktion gestartet
mietminderung zieht meiestens ärger mitsich insofern kann ich nur den tipp geben sich an die hausverwaltung oder den vermieter zu wenden und mit dem ein offenes wort über die baumaßnahmen zu sprechen und bei diesem gespräch wird man sehr schnell rausfinden ob es sinnvoll ist eine mietminderung anzusprechen.
denn wenn jetzt verbesserungen am dem gebäude vorgenommen werden man mit mietminderung kommt könnte der vermieter auch auf die idee kommen das er nach dieser aktion die miete erhöht und dabei zieht man meistens den kürzeren, deshalb ist reden meistens der sinnvollere weg auch wenn die nerven blank liegen.
viel erfolg und viele grüsse
margret

Hallo Richard,
der Mietminderungsgrund scheint definitiv vorzuliegen.
Wenn sich der Vermieter nicht auf ca. 20% Minderung überzeugen laesst - kommen Sie wohl leider nicht umhin, anwaltlichen (kostenpflichtigen) Rat einzuholen.
Viel Erfolg,
Petrus

Das Verfahren ist immer gleich, dazu gibt es aber auch hier x Antworten.

Setzen Sie den Vermieter schriftlich in Verzug (1 Woche reicht da das schon 3 Monate so geht und sie ja schon gesprochen haben) und kündigen Sie an, dass sie gemäß Rechtsprechung und Mietminderungstabelle
www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
mindern werden.
Urteile sind auch da drin.

Viel Erfolg! Sie haben m.E. gute Chancen mindestens 30%-50% der Kaltmiete (nicht die NK) zu mindern.

Baulärm

Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe von ca. 50 % rückwirkend ab Baubeginn (AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93, WM 1994, S. 601.)

Beste Grüße,

Vippi

Hallo,

das ist möglich und sogar recht einfach.
Du kannst die Miete wegen anhaltendem Baulärm um 20% mindern. Dies ist möglich ab dem Zeitpunkt der Kenntniss durch den Vermieter.

Bedeutet: Der Vermieter wusste, dass die Arbeiten z.B. am 01.08. begonnen haben. Somit kannst Du die Miete ab dem 01.08. auch um die 20% mindern.

Du musst lediglich den Vermieter VOR der Minderung darüber in Kenntniss setzen, das du sie deswegen minderst.

Gruß

Hallo Raffinesse,
soweit ich mich erinnere, gibt es dazu Grundsatzurteile die Mietminderung bei Baulärm zulassen. Das gilt sogar für Baulärm, für den der Vermieter gar nicht verantwortlich ist. Beispielsweise eine Baustelle gegenüber.
Wenn Du bei Google mal „Mietminderung Baulärm“ eingibst bekommst Du jede Menge Informationen.
Viel Glück bei der Suche, Hubert Steiger.

Hallo Raffinesse,

prinzipiell berechtigt Baulärm zur Mietminderung; die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab. Ein Gerüst direkt vor einem oder mehreren Fenstern ist ein weiterer Grund.

Noch zu beachten:

  • Minderung dem Vermieter ankündigen, am besten schriftlich per Einschreiben, mit Begründung und Höhe der Minderung. Dem Vermieter muss (zumindest in der Theorie) die Möglichkeit gegeben werden, die Ursache des Lärms abzustellen
  • gemindert wird nur die Netto-Kaltmiete; Vorauszahlung Nebenkosten sollte gleich bleiben
  • Minderung geht nicht rückwirkend

Hoffentlich dauert´s nicht mehr lange!

Fabian