Mietverhähltnis trotz ohne Mietvertrag

guten morgen,
meine frage ist folgenes: habe eine bekanntin die hat jetzt vier kinder und wohnt jetzt im haus des vater von zwei kinder,da sie keine wohnung gefunden hat!!! das problem ist der steht allein im mietvertrag,hat auch ihr angeboten da einzuziehen,soweit gut,nur da er der vater zwei der kinder ist will der (partnerschaft)mehr ´,aber sie nicht!!! sie fühlt sich immer mehr bedrängt von ihn!!!
jetzt kommt die richtige frage was kann sie machen wenn er zu aufdringlich wird,kann sie ihn von haus verweissen wenn es nicht mehr geht das zusammen leben??? sie steht nicht im mietvertrag aber ist dort angemeldet und würde da weiter wohnen wollen allein wegen den vier kinder!!! und so schnell keine neue wohnung finden würde!!! was für rechte hat sie, die sie wahr nehmen könnte??? mfg

guten morgen,

moin,

meine frage ist folgenes:

ok…

habe eine bekanntin die hat jetzt

… zwar nicht gegen die FAQ:1129 verstoßen, aber dafür du.

vier kinder und wohnt jetzt im haus des vater von zwei
kinder,da sie keine wohnung gefunden hat!!!

aha…

das problem ist der steht allein im mietvertrag

seine Wohnung, ok. Sie wusste nicht wohin und er nimmt sie auf. nett.

sie fühlt sich immer mehr bedrängt von ihn!!!

ochy…

jetzt kommt die richtige frage was kann sie machen wenn er zu
aufdringlich wird,

wie wärs mit: nein, hör auf, nicht.

kann sie ihn von haus verweissen wenn es
nicht mehr geht das zusammen leben???

Warum nicht gleich des Landes?

ist dort angemeldet und würde da weiter
wohnen wollen allein wegen den vier kinder!!!

genau, denk’ doch mal einer an die Kinder.

und so schnell keine neue wohnung finden würde!!!

mangels Wohnungsangebot oder Geld? die Frage sei gestattet, bisher stand nämlich noch nichts von geteilter Miete im Text.

grüße
lipi

achja, Absätzte sind das, was dabei rauskommt, wenn man auf Enter drückt. Die Leertaste ist auch nicht nur da unten, weil da sonst ne Lücke wär.

Mal abgesehen davon, dass die Formulierung deiner Frage gegen FAQ 1129 verstösst: Die Rechtsfrage, wer als Mieter (!) welche Rechte hat, was Nutzung, Verweisung und Auszugsverlangen betrifft, beantwortet sich doch von selbst?

G imager761