folgendes: Die Partei A hat einen Mietvertrag für eine Wohnung gekündigt. Die Hausverwaltung hat mitgeteilt, dass Partei A frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird, wenn Nachmieter gestellt werden kann:
„Wenn Sie einen Nachmieter stellen können, sind wir bereit, Sie frühzeitig aus dem Mietverhältnis zu entpassen. Beiliegend erhalten Sie für diesen Fall drei Formulare „Selbstauskunft“, die die Interessenten dann bitte ausgefüllt an uns zurücksenden.“
Person B hat nicht über Person A die Wohnung besichtigt sondern über einen Makler.
Person B wollte zunächst zum 1.8. einziehen, hat sich dann doch zum regulären Einzugstermin entschieden, wärehdn Person A mehrer Vorschläge zum früheren Termin eingereicht hat.
Wenn die Hausverwaltung sich nun für Person B entscheidet, die nicht von Partei A gestellt wurde sondern, obwohl 3 Vorschläge bei der Verwaltung eingegangen sind:
Ist Partei A dennoch dazu verpflichtet, den letzten Monat Miete zu bezahlen?
Oder ist Person A aus dem Vertrag entlassen?