Mietverhältnis / Kündigung / Rechte als Vermieter

Hallo Zusammen,
hab mal eine Frage.
Junges Paar (nennen wir sie mal:Frau und Mann) mietet Wohnung an, beide stehen im Mietvertrag, bekommen Schlüssel und ziehen umgehend ein.
4 Wochen (sagen wir anfang Juli) später sagt Mann, das er zum 1.8 auszieht, weil Frau (EU-Bürgerin) nun die Möglichkeit hat Ihre Familie wieder zusammenzuführen. Sie will alleine einen Mietvertrag. Ihr Ehemann will ab dem 1.8 aus der EU nun zu Ihr umziehen.
Muss man das als Vermieter mitmachen?
Danke schon Mal!

Hallo,

nein, der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Mieter aus dem Vertag zu nehmen und das Mietverhältnis mit der verbleibenden Partei fortzusetzen.

Gruß

Joschi

Hallo Zusammen,
hab mal eine Frage.
Junges Paar (nennen wir sie mal:Frau und Mann) mietet Wohnung
an, beide stehen im Mietvertrag, bekommen Schlüssel und ziehen
umgehend ein.

Hallo,

4 Wochen (sagen wir anfang Juli) später sagt Mann, das er zum
1.8 auszieht, weil Frau (EU-Bürgerin) nun die Möglichkeit hat
Ihre Familie wieder zusammenzuführen. Sie will alleine einen
Mietvertrag. Ihr Ehemann will ab dem 1.8 aus der EU nun zu Ihr
umziehen.
Muss man das als Vermieter mitmachen?

Nein.

Beide haben gemietet, beide müssen kündigen, selbst wenn ein Mitmieter auszieht, bleibt dieser dennoch für das Mietverhältnis haftbar. Das sollte man vielleicht dem auszuziehenden Mitmieter mitteilen.
Dem Zuzug eines Ehemannes einer Mieterin in die Wohnung kann allerdings nicht unbedingt abgelehnt werden, wobei für den Vermieter sich am Mietverhältnis weiterhin nichts ändern würde, weil Frau und ausgezogener ehem. Mitmieter immer noch haften, nicht allerdings der neu einzuziehende Ehemann.

Schönen Tag noch.