Hallo!
Hätte eine spezielle Frage zum „Mietrecht“
Wenn jemand einen Angehörigen in seinem Eigenheim wohnen lässt, also kein
Mietvertrag oder ähnliches besteht, handelt es sich dann trotzdem um ein Mietverhältnis oder eine Duldung bzw. Überlassung des Wohnraumes?
Der Eigenheimbesitzer möchte das Objekt verkaufen, die Angehörige weigert sich allerdings auszuziehen und das Gebäude zu räumen.
Wie kann man dagegen vorgehen bzw. wo erhält man für den Raum Oberbayern spezielle Unterstützung in dieser Situation?
Danke im voraus für die Antworten!
Hallo Keoma,
wenn einer drin sitzenbleibt, obwohl er raus sollte, wird wohl immer nur die Räumungsklage bleiben…
Gruß!
Horst
Hallo!
Wenn jemand einen Angehörigen in seinem Eigenheim wohnen
lässt, also kein
Mietvertrag oder ähnliches besteht, handelt es sich dann
trotzdem um ein Mietverhältnis oder eine Duldung bzw.
Überlassung des Wohnraumes?
Das kommt drauf an. Wenn Geld dafür gezahlt wird, kann das ein stillschweigend vereinbarter Mietvertrag sein. Wenn kein Geld bezahlt wird, kann das auch ganz einfach eine Leihe sein, bei der, da hat man es dann einfacher, keine besonderen Kündigungsfristen gelten.
Wenn aber ein Mensch eine Wohnung/ein Haus in Besit hat und er es nicht herausgeben will, bleibt einem leider, weil wir hier nicht im Wilden Westen sind, in jedem Fall nur die Möglichkeit, das wie bereits erwähnt, nach einer Klage vom Gerichtsvollzieher erledigen zu lassen.
Gruß,
Florian.