Mietverhältnis ruhen lassen?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da ein etwas kniffeliges Problem. Im Januar hat unsere Mietwohnung gebrannt. Meine Frau und ich wurden verletzt und befinden uns noch „auf Reha“.
Bei einem kurzen Besuch Zuhause und bei unserem Vermieter schlug uns dieser vor, das Mietverhältnis doch kündigen zu wollen. Er bekäme kurzfristig keine Handwerker, mit denen seine Gebäudeversicherung einver-standen wäre und so würde sich die Wiederinstandsetzung der Wohnung wohl länger hinziehen. Außerdem wolle er die Wohnung auch noch gleich energetisch sanieren lassen. Unsere unbeschädigten Möbel stehen noch in der Wohnung, könnten jedoch im Lauf des nächsten Monats zwischengelagert werden, bis wir eine neue Mietwohnung gefunden haben. Ich sträube mich jedoch dagegen, diese Wohnung zu kündigen, in die wir nur notfalls wieder einziehen würden, bevor wir eine neue aufgetan haben. Gibt es eine Möglichkeit, ein Mietverhältnis ruhen zu lassen und sich so eine rechtliche Möglichkeit offen zu lassen? Als Vergleich: ich würde ja auch nicht meinen Arbeitsplattz kündigen, wenn ich noch keinen neuen sicher hätte…

Wie schätzt ihr die Situation ein? Vielen Dank für euer Feedback!

Grüße
Wolfgang

Wenn eine Instandsetzung möglich ist, können Sie diese von Ihrem Vermieter verlangen. Ihnen steht bei schuldhaften Verhalten des Vermieters ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 BGB zu, der Ihnen das Recht zusichert, bei einer teureren Ersatzwohnung die Differenz zum alten Mietzins von ihrem Vermieter zu verlangen. Die Miete kann ab dem Brand bis heute zu 100% gemindert werden, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.

Hallo Wolfgang,

ich verstehe das nicht ganz, aber grundsätzlich können Sie mit Ihrem Vermieter vereinbaren, was Sie wollen - wenn er unterschreibt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme* (dies ist keine Rechtsberatung) :
Da ich den Inhalt Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Herzlichen Dank für die doch sehr, äh, einschlägige und hochwertige Antwort. Das gibt uns Rückenwind…

Hallo Philipp,
dann müßte ich also mit meinem Noch-Vermieter
nur vereinbaren, dass wir das Mietverhältnis ruhen lassen bis entweder die Mietsache wieder instandgesetzt ist und dort wieder einziehen können oder wir eine neue Wohnung gefunden haben. Mietverhältnis ruht = ohne Mietzins.? Meinen Sie etwas in der Art?
Gruß, Wolfgang

Sehr geehrter Herr Rottler,

mir ist kein Mietrecht-Paragraph bekannt, der Ihren „Willen“ rechtfertigen könnte.
Eine Rückfrage bei meinem Chef ergab ebenfalls keine positive Antwort für Sie. Er vertritt unser Unternehmen bei Mietstreitigkeiten vor Gericht und ist selbst Mitglied der Anwaltskammer. Ich denke, er hätte dazu etwas Vertretbares wissen müssen, wenn es etwas gäbe.
Tut mir leid-trotzdem wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute und eine positive Klärung Ihres Problems.
MfG
Maximilian123

Hallo Wolfgang,

ja etwas in der Art. Wobei Sie hoffentlich in der Zeit, in der Sie die Wohnung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht nutzen konnten, keine Miete gezahlt haben.

Am besten wird es sein, wenn Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

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Sehr geehrter Herr Maximilian,
herzlichen Dank für die profunde Recherche, mir wurde an dieser Stelle der § 554 Abs. 4 BGB genannt, der jedoch an anderer Stelle als gestrichen deklariert worden ist. Ich würde ja gerne das Mietverhältnis ruhen lassen, also zwar keine Miete mehr bezahlen, solange keine Instandsetzung erfolgt ist, dafür aber eine Zwischenwohnung beziehen, die ich von der Mietersparnis unterhalten kann. Im Gegenzug hätte unser Vermieter keinen Zeitdruck mehr, sieht man von den entgangenen Mietzahlungen ab.Dafür ist ja aber in erster Linie seine Gebäudeversicherung verantwortlich, da sie vorliegende Angebote von Handwerkern für zu hoch befindet. Am gerechtesten wäre es wohl, wenn alle drei Parteien sich den „Schaden“ teilen würden, oder?

Sehr geehrter Herr Rottler,

WAS ist in diesem Staat gerecht???
Auch mir ließ Ihr Problem keine richtige Ruhe und ich hörte mich einmal in den hier ansässigen Wohnungsverwaltungen um,wie es dort gehandelt wird. Die „Genossenschaften“ bieten ihren Mietern generell eine Zwischnwohnung für die Instandsetzung der eig.Wohnung an. Die städtischen Verwaltungen gehen sehr auf die Mieterwünsche ein u.bieten für die Nichtnutzung der Wohnung eine 100%ige Mietminderung an für die Kaltmiete, die Nebenkostenvorauszahlung muss erfolgen.
Private Vermieter kündigen weitgehendst die Mietverhältnisse zu günstigen Konditionen. Dieser Vorgang ist mir dann jedoch auch klar warum, man kann die Wohnung nach der Sanierung wieder teurer vermieten. Privatvermeiter sind bekannterweise ja auf immer mehr Profit aus und hier ist eine günstige Gelegenheit dafür-leider.
Was jedoch generell wichtig ist, ist die Ursache des Brandes. Ist es ein techn. Defekt im Haus, muss der Vermieter auf jede Ihrer Forderung eingehen. Liegt der Grund in Ihrem Bereich (defekte Steckdose o.ä.), kann der Vermieter weitgehends jede Forderung ablehnen.
In unserem Unternehmen gab es glücklicherweise noch keine Wohnungsbrände.
Ein angenehmes Pfingsten wünscht Ihnen-trotz der Sorgen-
mit netten Gruß
Maximilian