Mietverhältnis wurde zum 1.7.17 gekündigt. Bis wann muss ich ausziehen? Zum 30.6. oder 1.7.17?

Hallo, liebe Wissenden ,

ich habe Ende Dezember 2016 die Kündigung für meine Mietwohnung mit einer Frist von 6 Monaten erhalten.
Im Schreiben des Vermieters steht: „… mit einer Frist von 6 Monaten zum 01.07.17.“

Bis zu welchem Tag muss ich spätestens ausgezogen sein?
Am 30.06. oder am 01.07.17?

Ich bin mir wirklich unsicher :confused:

Viele liebe Dank im voraus an Euch alle, für Eure Antworten. :kissing:

VG Nina

[MOD X_Strom: offensichtlich fehlerhaftes Datum korrigiert]

Hallo,

meine Antwort ist nicht rechtlich basiert, aber ich würde es bei einer so langfristigen Ankündigung nicht an einem Tag festmachen.
Ziehe so schnell es geht aus!

Es findet ja bestimmt auch noch eine Übergabe/Abnahme statt. Insofern kannst Du sowieso nicht wirklich bis zum letzten Moment warten mit dem Auszug.

Ro

Hallo,

die Kündigung ist wohl fehlerhaft.
Gekündigt werden darf nur „zum Ablauf eines Monats“.

Welche Folgen das hat, weiß ich nicht. Es könnte sein, dass auf den frühesten zulässigen Termin, der dem 01.07. folgt, umgedeutet werden kann. Das wäre dann der 31.07.17

Da aber die Frist benannt ist, ist ja eigentlich klar, was gemeint war. Es könnte auch der Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“ gelten.

Ist eine Kündigung überhaupt rechtens?
Wurde Eigenbedarf angemeldet und auch genau begründet?
Oder ist ein Haus, in dem du gemeinsam mit dem Vermieter wohnst?

Sag mal mehr dazu.

Guten Abend,

bei dieser Fristsetzung ist wohl die gesamte Kündigung sehr fraglich… Die Kündigung erfolgt zum Monatsende, was eigentlich der 30.06.2017 wäre. Hinsichtlich des genauen Abnahmetermins setzt sich dein Vermieter sowieso mit dir in Verbindung, da kann diese auch am 01.07. oder je nach Absprache durchgeführt werden.

LG Peggy

30.6 raus sein und spätest 1.7 schlüssel übergeben,geschweige ihr habt dann einen anderen Termin ausgemacht. weil zum 1.7 ist ja dann offizel das Mietverhältnis gekündigt

und dann doppelte Miete Zhalen, mit den Auszug erlischt nicht der Vertrag, dieser läuft weiter.

Hallo,

Du bist in der Tat ein weiser Mensch.

Danke für den Hinweis, dass der Mietvertrag weiterläuft. :wink:

Du hast evtl. überlesen, dass ich schrieb

aber ich würde es bei einer so langfristigen Ankündigung nicht an einem Tag festmachen.
Ziehe so schnell es geht aus!

Dass die Empfehlung, schnellstmöglich auszuziehen, sich auf den unmittelbar vorherigen Satz bezieht, ist Dir sicher entgangen oder hat sich Dir nicht erschlossen.

Ro