Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter ist schon etwas länger Mitglied einer Genossenschaft.
Doch nun soll das Haus in dem sie wohnt abgerissen und neu Hochgezogen werden.
Die genossenschaft hat meiner Mutter schriftlich zugesagt das sie meiner Mutter vergleichbare Wohnungen zeigen,
von denen sie sich eine aussuchen könne.
Die erste Wohnung war ein Flop die zimmer zu klein für die Möbel meiner Mutter und im guten Zustand war sie auch nicht.
Nun war meine Mutter bei der Genossenschaft um denen mit zuteilen das sie die Wohnung nicht nehmen könne da die benötigte Größe nicht gegeben ist.
Nun hieß es zu meiner Mutter das die Genosenschaft ihr nur noch 2 Wohnungen zeigen würde,und wenn sie keine davon nehmen würde,würde das Mietverhältniss samt Mitgliedschaft beendet werden.
Meine Mutter hat nur einen Vertrag auf Zeit aber es wurde schriftlich zugesagt das die Genossenschaft eine neue Wohnung für meine Mutter suchen würde und sie auf keinen Fall alleine da stehen würde.
Nun zur eigentlichen Frage:
Darf die Genossenschaft das Mietverhältniss einfach so „auflösen“?
Und können sie meine Mutter einfach so „auf die Straße setzten“?
Ich bitte euch um eine Schnelle Antwort da meine Mutter bis aller spätestens 31.12.2016 ausgezogen sein muss.
Mit freundlichen Grüßen