Mietverpflichtung meiner Stiefmutter mir gegenüber?

Hallo liebe Leute von wer-weiss-was!Und zwar habe ich da mal eine Frage, ich bin anteiliger Inhaber (Grundbucheintrag) eines Hauses. Ich wohne dort seit Jahren nicht mehr meine Stiefmutter nennen wir Sie Person X wohnt dort noch. Ist Person X verpflichtet mir Miete zu bezahlen, weil ich keine Nutzungsmöglichkeit habe?  Ich hoffe ihr Könnt mir dazu helfen. Danke

Welcher Spaßvogel hat der Frage denn einen Stern Verpasst?

Antwort 42kann ich da nur sagen.

Bei mehr infos was vereinbart wurde kann man auch besser Antworten, vermute aber es wurde nichts vereinbart.

Wie ist denn das anteilige Eigentum zustande gekommen? (z.B. durch Erbschaft, Kauf)
Hat das besagte Haus nur 1 Wohneinheit?

Denkbar wäre z.B. Gemeinschaftseigentum=Gesamthandseigentum einer Nutzungseinheit durch eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus Fragesteller+Stiefmutter - jeder hat jeweils 50% Anteil

Also mal näher schildern, dann kann man auch was dazu sagen
Und natürlich dann auch FAQ:1129 beachten (nicht in ich-Form)

Gruß Rudi