Mietverrechnung, Vermieter bricht in Wohnung ein

Nehmen wir folgenden Fall an:

Die A GmbH hat in der Einliegerwohnung des Zweifamilienhauses von Frau B Agenturräume gemietet. Frau B war einige Jahre in der A GmbH beschäftigt (400€ Job)und wurde im Mai letzten Jahres aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt.

Frau B behielt jedoch Firmenwagen und Handy ein und nutzte beides fortan privat. Im Januar 2010 hat sie das Auto sogar auf ihren Namen umgemeldet.

Die A GmbH hat das Mietverhältnis mit Frau B fristgerecht zum 1.7.2010 gekündigt und forderte Frau B bisher erfolglos auf, das Fahrzeug zu bezahlen. Die A GmbH hat daher im Januar die Mietzahlungen eingestellt, um diese mit dem Wert des Fahrzeugs zu verrechnen. Der Wert des Fahrzeugs übersteigt jedoch die bis zum Ende des Mietverhältnisses noch zu zahlenden Mietbeträge.

Bis letzte Woche hat Frau B in den Agenturräumen zudem noch ein Büro genutzt, sich am Kopierer und Büromaterial bedient.

Wie erwähnt, handelt es sich um ein Zweifamilienhaus. Die Zähler und Sicherungen der Privatwohnung von Frau B befinden sich im Kellerraum der Agenturräume. Zwischen der Privatwohnung von Frau B und den Agenturräumen besteht eine Verbindungstüre. Der Geschäftsführer der A GmbH hat nach dem Auszug von Frau B aus den Agenturräumen die Türen mit neuen Schlössern versehen und Frau B den Zutritt zu den Räumen untersagt. Lediglich das Schloss der Verbindungstüre konnte er nicht austauschen, da Frau B es abgeschlossen hatte. Er hat daher einen schweren Planschrank vor die Türe geschoben.

Frau B überreichte der A GmbH eine schriftliche Abmahnung, wonach es ihr zu jeder Zeit gestattet sein soll, die Räume zur Bedienung der Sicherungen zu betreten. Gestern Abend öffnete Frau B die Verbindungstüre, schob den schweren Schrank beiseite und sicherte die Verbindungstüre mit einem neuen Schloss von ihrer Seite.

In der A GmbH liegen vertrauliche Dokumente. Der Geschäftsführer der A GmbH sieht die Rechte der GmbH verletzt. Er ist der Auffassung, Frau B sei in die Agentur eingebrochen, er könne den Betrieb seiner Agentur unter diesen Bedingungen nicht weiter in diesen Räumen ausführen.

Frage: Darf die A GmbH Frau B fristlos und aus wichtigem Grund kündigen? Darf die A GmbH mit sofortiger Wirkung ausziehen und das Mietverhältnis sofort beenden? Wäre dann die Miete von April bis Juni nicht mehr zu zahlen?

Hallo

Die A GmbH hat in der Einliegerwohnung des Zweifamilienhauses
von Frau B Agenturräume gemietet. Frau B war einige Jahre in
der A GmbH beschäftigt (400€ Job)und wurde im Mai letzten
Jahres aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt.

Also seit fast einem Jahr.

Frau B behielt jedoch Firmenwagen und Handy ein und nutzte
beides fortan privat. Im Januar 2010 hat sie das Auto sogar
auf ihren Namen umgemeldet.

Beides wäre nur zulässig, wenn A die Gegenstände nicht zurückgefordert hat und im Anstellungsvertrag eine Rückgabe bei Kündigung nicht vereinbart wurde.

Die A GmbH hat das Mietverhältnis mit Frau B fristgerecht zum
1.7.2010 gekündigt und forderte Frau B bisher erfolglos auf,
das Fahrzeug zu bezahlen.

Wer besitzt den Fahrzeugbrief? Der Inhaber des Fahrzeugbriefs weist den Eigentümer aus. Eine Ummeldung ohne Eigentum wäre Diebstahl und damit ein Straftatbestand. Schadensersatz ergibt sich ggf. dann daraus. Es kann das Fahrzeug oder der Geldwert dafür gefordert werden.

Die A GmbH hat daher im Januar die
Mietzahlungen eingestellt, um diese mit dem Wert des Fahrzeugs
zu verrechnen.

Die Aufrechnung sollte vorher schriftlich erfolgen, bzw. mit einer Anzeige zusammen gestellt werden, damit der Zusammenhang eindeutig wird.

Einfach mal so die Mietzahlungen einstellen kann sonst teuer werden.

Der Wert des Fahrzeugs übersteigt jedoch die
bis zum Ende des Mietverhältnisses noch zu zahlenden
Mietbeträge.

Die Benutzung für die Zeit ohne Vertrag wäre uU auch Einforderbar.

Bis letzte Woche hat Frau B in den Agenturräumen zudem noch
ein Büro genutzt, sich am Kopierer und Büromaterial bedient.

???
Wie, ohne Vertrag einfach so zutritt zu allen Bürounterlagen?
*Kopfschüttel*

Wie erwähnt, handelt es sich um ein Zweifamilienhaus. Die
Zähler und Sicherungen der Privatwohnung von Frau B befinden
sich im Kellerraum der Agenturräume. Zwischen der
Privatwohnung von Frau B und den Agenturräumen besteht eine
Verbindungstüre. Der Geschäftsführer der A GmbH hat nach dem
Auszug von Frau B aus den Agenturräumen die Türen mit neuen
Schlössern versehen und Frau B den Zutritt zu den Räumen
untersagt.

A gutes Recht. (kein bayrisch :wink:

Lediglich das Schloss der Verbindungstüre konnte er
nicht austauschen, da Frau B es abgeschlossen hatte. Er hat
daher einen schweren Planschrank vor die Türe geschoben.

Ein Vorhängeschloß mit Beschlag oä wäre wohl besser gewesen, weil:

Frau B überreichte der A GmbH eine schriftliche Abmahnung,
wonach es ihr zu jeder Zeit gestattet sein soll, die Räume zur
Bedienung der Sicherungen zu betreten.

So nicht, der Zugang im Notfall muß nur sicher gestellt sein. Also muß bei Bedarf zeitnah jemand den Zugang gewähren können.

btw:
WEnn plötzlich alle paar Stunden etc. die Sicherungen aussetzen, so könnte man Schickane vermuten. Dies wäre nicht zulassig:
http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html

Gestern Abend öffnete
Frau B die Verbindungstüre, schob den schweren Schrank
beiseite und sicherte die Verbindungstüre mit einem neuen
Schloss von ihrer Seite.

In der A GmbH liegen vertrauliche Dokumente.

Die wichtigen sollte sowieso abgeschlossen gelagert werden.

Der
Geschäftsführer der A GmbH sieht die Rechte der GmbH verletzt.

Ja, durch unnötigen und unangemeldeten Zugang vom VM B.

Er ist der Auffassung, Frau B sei in die Agentur eingebrochen,

Das würde bei einer Anzeige dann ermittelt.

er könne den Betrieb seiner Agentur unter diesen Bedingungen
nicht weiter in diesen Räumen ausführen.

Na ja, die Sicherung der Räume obliegt ja der GmbH und die war bislang nicht ausreichend. Ein Schrank für einen Türverschluß wäre doch eher…, man hätte auch gleiche einen Vorhang nehmen können.

Frage: Darf die A GmbH Frau B fristlos und aus wichtigem Grund
kündigen?

Wichtige Gründe sind:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Eindringen Unbefugter wäre nicht dabei, oder?

Darf die A GmbH mit sofortiger Wirkung ausziehen

Ja, ändert aber an der Vertragslage nichts.

und das Mietverhältnis sofort beenden?

Nein, s. o.

Wäre dann die Miete von
April bis Juni nicht mehr zu zahlen?

Je nachdem, wie der (Rechts-)Streit um das Auto etc. ausgeht.

Wenn man vor Gericht einer zB Teilschuld wegen unerlaubten Aufrechnens entgehen möchte, zahlt man seine Verpflichtungen (sieht bei Gericht auch besser aus) und fordert dann wiederum seine Rechte ein.

btw:
Hauseigentümer haben auch einen Wert, der sich als Eintragung pfänden ließe.

vlg MC