Hallo,
meinen Mietvertrag habe ich 1986 abgeschlossen. Die Kündigungsfrist für beide Parteien ist jeweils 6 Monate. Muss ich mich nun an diese 6-Monatsfrist halten oder findet die neue Rechtssprechung - 3 Monate - Anwendung. Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
mfg
Katarina
Hallo, das ist leider immer noch nicht pauschal zu sagen. Es gibt hierzu reichlich Gerichtsurteile. Habe eine Seite gefunden, wo alles gut beschrieben ist. Schauen Sie bitte hier: http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_191…
Viele Grüße
Hi
3 Monate…
es gab für die Altverträge eine Übergangsfrist, diese ist jedoch auch schon abgelaufen…
Gruß Peter
Für den Mieter gilt die ges. Kündigungsfrist von 3 Monaten.