HalliHallo,
wenn es um umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geht und der Mietvertrag nebenbei aufweist, daß Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht zu einer Mietminderung berechtigen,ist der Mieter trotzdem zur Mietminderung berechtigt oder?
schon mal danke für eventuelle Antworten
Monica
Hallo,
war das ein vor Unterzeichnung des Vertrages bekannter Umstand, dass Arbeiten stattfinden werden?
Ist also die Wohnung mit diesem zu erwartenden Mangel angemietet worden oder warum hat der Vertrag eine solche eher ungewöhnliche Klausel?
VG
EK
Es kommt darauf an. Hierzu müsste man den Vertragstext und die Parteiabreden kennen. Grundsätzlich ist eine Regelung im Vertrag, mit der die gesetzlichen Rechte des Mieters ausgeschlossen werden, nicht wirksam. Es könnte allerdings auch eine wirksame individualvertragliche Vereinbarung vorliegen. Hierfür würde z. B. sprechen, dass die Miete als Ausgleich für die Sanierung niedriger ist und der Mieter sich im Gegenzug dazu verpflichtet, auf eine Mietminderung zu verzichten.
Danke für die Feedbacks.
Es handelt sich nicht um einen bekannten Umstand insofern davon nichts erwähnt wurde außer im Vertrag unter sonstige Vereinbarungen.
Es wird nur erwähnt daß der Eingentümer plant, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und daß eventuelle Lärm- und Schmutzbeästigung nicht zu einer Mietminderung berechtigen.
Wie ich das nun von dem ersten Feedback verstehe ist solche Regelungen gesetzlich nicht erlaubt
)))
Nach dem Antrag auf Mietminderung mit Protokoll über die Arbeiten, wurde nur eine Absage mit Hinweis auf dem Vertrag geschickt.
Was kann man da machen bzw. wie sollte man vorgehen?
Monica
Wenn dem Mieter der genannte Umstand bekannt war, dann kann keine Mietminderung geltend gemacht werden: Nach § 536b BGB ist eine Minderung ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages kannte.