hallo !
wenn in einen mietvertrag oben 2 namen drin stehen aber nur unten den mietvertrag von einer person unterschrieben wird wer ist dann haftbar für die wohnung und müssen dann beide kündigen der jenige der unten den vertrag nicht unterschrieben hat ist schon ausgezogen die andere patei die unterschrieben hat möchte jetzt kündigen
Die Ausfertigung des Vertrages, die beim Vermieter ruht, dürfte beide Unterschriften aufweisen. Beide Mieter können rechtswirksam nur gemeinsam den Vertrag frist- und formgerecht gegenüber dem Vermieter kündigen. Verweigert ein Mieter dem anderen die Zustimmung zur Kündigung, so kann der auf diese Zustimmung klagen!
Hallo, grundsätzlich haben Sie gegen den, der nicht unterschrieben hat, nichts in der Hand. Da er aber bei Ihnen gewohnt hat, ist auch der Mieter einen mündlichen Vertrag eingegangen. Nach meinem Verständnis, müssen beide schriftlich kündigen. Der Mieter der einen mündlichen Vertrag hat, ist aber nur haftbar, nach allgemein gültigen Recht. Soll heißen, sollten Sie z. B. einige Sachen auf die Mieter mit dem Vertrag abgewälzt haben, ist der Mieter, der nicht unterschrieben hat, fein raus. Schwierig, Anwalt wäre sicher besser. MfG
mietvertag kündigung
wenn jemand nicht unterschreibt, ist er auch nicht mietpartei
HI den letzten beissen die Hunde darf man dazu sagen.
Gruß Peter