folgende daten eines mietvertrages wollte man mal kurz überprüfen lassen:
es wurde vereinbart, dass kleinrepatarturen vom mieter und großreparaturen vom vermieter herzurichten sind. außerdem wurde noch eingefügt das sich maximalgrenze der kleinreparaturen bei 100euro liegt. is das so korrekt???
es wurde vereinbart, dass die kaution VOR einzug zu zahlen ist! is das korrekt so??
folgende daten eines mietvertrages wollte man mal kurz
überprüfen lassen:
es wurde vereinbart, dass kleinrepatarturen vom mieter und
großreparaturen vom vermieter herzurichten sind. außerdem
wurde noch eingefügt das sich maximalgrenze der
kleinreparaturen bei 100euro liegt. is das so korrekt???
Nein, diese Vereinbarung ist in dieser Form, sofern Du nicht hier nur verkürzt einen vorformulierten Text im Mietvertrag darstelltst falsch.
Kleinreparaturen müssen auf die Reparaturen an den Gegenständen begrenzt werden, die dem täglichen Zugriff des Mieters ausgesetzt
sind. Die Rechtsprechung geht von eine derzeitigen Mindestquote für den Einzelfall in Höhe von 75 EURO aus und im Jahre höchstens von 10 % der Jahresmiete. Der Begriff „Kleinreparaturen werden vom Mieter getragen“ ist unbestimmt und somit unwirksam. Auch der Begriff „Großreparaturen“ sind unbestimmt. Der Vermieter hat jede Reparatur zu bezahlen, die nicht unter Bagatellschäden fallen und nicht unter dem Begriff „täglichen Zugriff“ zu suchen sind.
es wurde vereinbart, dass die kaution VOR einzug zu zahlen
ist! is das korrekt so??
Dre Mieter hat das Recht in Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen. Die erste mit der ersten Miete. Tipp. Wenn das Geld vorhanden ist, auf keinen Fall dem Vermieter dieses Geld überweisen. Sondern die Kaution auf ein Kautions-Sparbuch anlegen und dem Vermieter dieses Sparbuch aushändigen. ( Es soll da manchmal „lange Gesichter“ geben, wenn statt Bargeld nur ein Sparbuch kommt. Die Kaution und die drei Monatsraten sind in § 551 Abs. 2 geregelt. In § 551 Abs. 4 ist auch geregelt, dass eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist.