Mietvertarag wegen schwangerschaft vorzeitig kündigen

Hallo,
ich werde im mai 2014 erstmals vater.
Meine verlobte und ich wohnen noch nicht zusammen, sie ist aber schwanger. Mein mietvertrag hat eine mindestlaufzeit von 24 Monaten, welche leider erst zum juli 2014 endet. Dadurch, dass meine wohnung definitiv zu klein fur zwei bzw drei personen ist und meine verlobte zur zeit bei ihrer oma wohnt, lautet meine frage, ob ich den mietvertrag, trotz der laufzeit vorzeitig kündigen kann, da ich mir keine doppelbelastung leisten kann, aber bis spätestens April 2014 eine neue geräumigere wohnung bezogen haben sollte.

Ich halte die Mindestmietdauer für nicht zulässig, da offensichtlich hierfür keine Begründung vorliegt. Zudem ist Nachwuchs immer ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung und das auch wenn diese für Zeitraum X ausgeschlossen wurde wie in ihrem Fall

§ 575 Abs. 1 BGB:

(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

  1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

  2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

  3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen

Ist keiner der oben genannten Gründe SCHRIFTLICH im Vertrag oder sonst mitgeteilt worden, so gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist mit den gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar.