Mietvertarg gültig ?

Ich bin seit 4 Jahren geschieden. Mein Ex-Mann ist zwar nicht mehr hier gemeldet (habe ihn selbst beim Amt abmelden müssen),steht aber immer noch im Mietvertrag. Er hat ihn weder für sich gekündigt,noch habe ich von der Vermieterin je einen neuen bekommen. Meine Frage: Wenn ich ausziehe,hat er dann die Wohnung an der Backe ? (bitte vom menschlichen her abgesehen). Ich brauche eine Info zur reinen Faktenlage.

Huhu,

wenn beide im Mietvertrag stehen haften beide für die Mietsache (Konstellation bei Vertragsabschluss leider unbekannt). Eine Person aus dem Vertrag nehmen geht nur, wenn alle Partien dies zustimmen.

Richtig eklig wird es bei Kündigung, da auch daran alle Partein beteiligt werden müssen. Wenn dann der Partner z.b. seit 40 Jahren verschwunden ist wird es doof(ja erst neulich über so einen Fall gelesen)

Den Vertrag haben wir damals gemeinsam geschlossen.

So ist es bei Auszug guenstig, wenn beide zum gleichen Termin kuendigen.

Und muss somit auch gemeinsam gekündigt werden.
Wenn du ausziehst, habt ihr nach wie vor BEIDE die Wohnung „an der Backe“.

Man kann ja die Kündigung selber fix und fertig erstellen, schickt sie dem Ex und der soll halt unterschreiben. Wenn er sich sperrt, hilft wohl der Hinweis, dass er nach wie vor Vetragspartner ist und nach wie vor für die Mietzahlungen mithaftet.